Was Praxen zum Ablauf ihrer Konnektoren wissen sollten
Hauptaufgabe des Konnektors ist die sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Ein wichtiger Bestandteil dieser Sicherheit sind die Zertifikate, mit denen die Konnektoren ihre Echtheit gegenüber dem Zugangsdienst und den anderen TI-Komponenten beweisen. So wird sichergestellt, dass nur berechtigte Institutionen und Personen auf die TI zugreifen können. Die Zertifikate sind auf einer fest verbauten Karte, der gSMC-K gespeichert.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Zertifikate alle fünf Jahre erneuert werden. „Der Konnektor läuft ab“ heißt: Die Laufzeit der Zertifikate endet. Viele der seit Herbst 2017 ausgelieferten Geräte wurden deshalb seit September 2022 in Zahnarztpraxen bereits durch neue ersetzt – bis Juni 2023 sind laut CGM über 11.000 Konnektoren von ablaufenden Sicherheitszertifikaten betroffen.
Bald gibt es Alternativen zum Gerätetausch
Für den Austausch der Geräte erhalten Zahnarztpraxen aktuell 2.300 Euro, sofern das Sicherheitszertifikat innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft. Auch die Alternativen zum Gerätetausch werden refinanziert. Ab Juli soll es dem Gesetzgeber zufolge eine feste monatliche TI-Pauschale geben, in der auch die Kosten für den Erhalt des TI-Anschlusses enthalten sind. Die Details regelt jetzt das Bundesgesundheitsministerium, nachdem die Verhandlungen zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband gescheitert sind.
Die Konnektoren, die ab Oktober 2018 auf den Markt gekommen sind, nutzen auch eine neuere Verschlüsselungstechnik und können mit einer Laufzeitverlängerung voraussichtlich auch über das Jahr 2025 hinaus verwendet werden, da das Zertifikat per Software-Update erneuert werden kann. Der Konnektor verbleibt dabei in der Praxis und muss nicht getauscht werden. Diese Variante soll laut gematik ab dem dritten Quartal 2023 zur Verfügung stehen.
Zahnarztpraxen, die ab diesem Herbst vom Austausch betroffen sind, sollten deshalb die Ablaufdaten prüfen und ihren TI-Dienstleister fragen, welche Optionen er ihnen für die TI-Anbindung künftig anbieten kann. Denn neben der Laufzeitverlängerung will die gematik ab dem vierten Quartal 2023 auch eine Zulassung für „TI-Gateways“ bereitstellen – eine spezielle Form eines „TI-as-a-Service-Angebots“. Dabei wird ein virtualisierter Konnektor im Rechenzentrum eines Anbieters betrieben und per handelsüblicher VPN-Verbindung mit der Praxis-IT verbunden. Die sowohl vom Anbieter als auch vom Rechenzentrums-Konnektor (Highspeed-Konnektor) benötigte Zulassung will die gematik ab dem vierten Quartal 2023 bereitstellen.
Daneben gibt es auch Rechenzentrumslösungen ohne gematik-Zulassung auf dem Markt, die zugelassene Technik wie die klassischen Konnektoren nutzen und schon heute verwendet werden können. Anders als bei den geplanten zugelassenen Rechenzentren verbleibt die Verantwortung für die Verarbeitung der Daten inklusive der Verbindung zum Rechenzentrum aber in der Praxis.
Neben dem Konnektor müssen Zahnarztpraxen auch die Laufzeit der weiteren TI-Komponenten im Blick behalten und die Informationen der Hersteller dazu ernst nehmen. Denn Kartenterminals, Praxisausweise (SMC-B) und elektronische Heilberufsausweise (HBA) sind ebenfalls mit Zertifikaten versehen, die nach Ablauf durch neue ersetzt werden müssen. Die Sicherheitskarte im Kartenterminal, die gSMC-KT, ist nicht fest verbaut und kann getauscht werden, ohne dass das Kartenterminal ersetzt werden muss. Bei SMC-B und HBA müssen Folgekarten bestellt werden.
Auch die Laufzeit von gSMC-KT, SMC-B und HBA beachten
Auch wenn sich die Ablaufdaten der einzelnen TI-Komponenten unterscheiden, sollten Zahnarztpraxen versuchen, die Aktualisierung von Konnektor, Kartenterminal und SMC-B zu synchronisieren, um Kosten für zusätzliche Technikereinsätze zu sparen. Die Zertifikate dürfen zum Austauschzeitpunkt jedoch nur noch eine maximale Restlaufzeit von sechs Monaten aufweisen, um die Refinanzierung zu erhalten. Der HBA wird in den meisten Fällen zunächst außen vor sein, weil die flächendeckende Ausstattung zeitlich unabhängig von den Konnektoren erfolgte.
Die Bestellung einer neuen SMC-B müssen die Zahnarztpraxen selbst in die Wege leiten. Seit April 2023 ist bei der Beantragung (wie beim HBA) ein persönliches Ident-Verfahren erforderlich – entweder erscheint man persönlich in der Postfiliale (Post Ident) oder durchläuft es online via Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Für das Online-Verfahren braucht man auch die PIN für den Personalausweis, die unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de bestellt werden kann, falls sie (noch) nicht vorhanden ist. Die dadurch entstehenden Bearbeitungszeiten müssen bedacht werden.
Christian Pfeifer, Abteilung Telematik, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Damit Zahnärzte den Überblick behalten, hat die KZBV die wichtigsten Punkte zur TI auf ihrer Webseite zusammengestellt.