KZBV warnt vor Corona-Hilfe als reinem Kredit
Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) von heute stellt das BMF die im Referentenentwurf des BMG abgebildete 70:30 Lastenteilung zwischen Zahnärzten und gesetzlichen Krankenkassen plötzlich infrage: Gefordert wird nun offenbar eine komplette Rückzahlung des überzahlten Betrags.
"Damit wäre der Schutzschirm als reines Darlehen ausgestaltet", kommentiert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung diese Zurücknahme.
Hintergrund
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„Würde die Verordnung wie in der FAZ dargestellt in Kraft treten, würde der Versuch der Politik, die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland abzufedern, komplett verfehlt", führte Eßer aus. "Dies wäre kein Schutzschirm, sondern lediglich ein Kredit, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden müsste."
Ist die zahnärztliche Versorgung für die Politik ohne Bedeutung?
Laut Eßer werde die Krise für die zahnärztlichen Praxen damit nur verlängert. Zudem signalisiere die Politik mit diesem Schritt, dass der Erhalt einer hervorragend funktionierenden flächendeckenden und wohnortnahen zahnärztlichen Patientenversorgung für sie offensichtlich ohne Bedeutung ist.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen befürchtet Eßer erhebliche Substanzverluste in der vertragszahnärztlichen Versorgung - eine hundertprozentige Rückzahlung könnten insbesondere junge Praxen und jene in strukturschwachen ländlichen Regionen nicht leisten. Ohne echte Unterstützung sei die weltweit als beispielhaft anerkannte zahnärztliche Versorgung in Deutschland akut gefährdet.
Zahnärzte arbeiten an vorderster Corona-Front
Das verantwortungsbewusste Handeln der Praxen zur Minimierung von Infektionsrisiken einerseits und die Angst vor Infektionen auf Seiten der Patienten andererseits führten in der jetzigen Krisensituation zu existenzgefährdenden Fallzahlrückgängen. Kurzarbeit und drohende Insolvenzen seien die Folge, da Praxis- und Investitionskredite, Personal-, Miet- und Materialkosten weiterlaufen. "Dabei haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Praxisteams vom ersten Tag der Epidemie an nicht nur in der vordersten Coronafront die Versorgung der Menschen aufrechterhalten", veranschaulichte Eßer.
"Wir haben - praktisch aus dem Stand - ein bundesweit flächendeckendes Netz von Behandlungszentren in 30 Kliniken und 170 zahnärztlichen Schwerpunktpraxen für die Akut- und Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten aufgebaut, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder als Verdachtsfall unter Quarantäne gestellt wurden", berichtet der KZBV-Chef. "Daneben gewährleisten wir mit besonders hohen Hygienestandards in den Praxen maximalen Schutz vor Ansteckungen."
Ohne echte Hilfe ist die zahnärztliche Versorgung akut gefährdet
Vor diesem Hintergrund sei es dringend notwendig, zumindest das vorgesehene 70:30-Verhältnis zur Verteilung der Lasten beizubehalten. Die Krankenkassen hätten eine Mitverantwortung für den Erhalt dieser Versorgungsstrukturen, stellte Eßer klar - auch für die Zeit nach der Coronakrise. Eßer: "Hier appellieren wir in aller Dringlichkeit an Bundesfinanzminister Scholz und die Bundesregierung, die bewährten zahnärztlichen Versorgungsstrukturen über die Krise hinaus nicht zu gefährden. Es ist fünf vor zwölf!“