S1-Leitlinie

Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern

Eine neue S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) widmet sich dem Spannungsfeld zwischen zahnärztlicher Grundversorgung, Personalschutz und Virusepidemiologie in der Zahnarztpraxis. Neben den Abstands- und Hygieneregeln sollte vor allem der Schutz für Risikogruppen im Fokus stehen – und eine Triage vor Betreten der Praxis durchgeführt werden.

Die erstmals nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellte S1-Leitlinie umfasst Handlungsempfehlungen für Zahnarztpraxen zum Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern, die wissenschaftlich belegt sind.

„Empfehlung: Triage von Verdachtsfällen"

Starker Konsens:

  • Spätestens vor Beginn der Behandlungsmaßnahmen, besser vor Betreten der Praxis per Telefon oder über einen Aushang an der Tür, sollen Verdachtsfälle herausgefiltert werden.

  • Typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 sollen gezielt abgefragt werden.

  • Fragen bezüglich potentieller Kontakte zu COVID-19-positiven Patienten in den vergangenen 2 Wochen sollen gezielt abgefragt werden

  • Die Messung der Körpertemperatur im Rahmen der Triage von Verdachtsfällen kann erfolgen.

Laut RKI muss jedoch von einer Vielzahl falsch positiver Ergebnisse ausgegangen werden. Zudem kann es bei fehlender Fiebersymptomatik oder Einnahme antipyretischer Wirkstoffe zu falsch negativen Ergebnissen kommen.

Abstimmung: 10/0/0 (ja, nein, Enthaltung)“

Die von der DGZMK in Zusammenarbeit mit der BZÄK, dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitete Leitlinie stützt sich auf die aktuellen Erkenntnisse der wissenschaftlichen Literatur. Sie enthält Erkenntnisse und Empfehlungen

  • zur zahnärztlichen Grundversorgung

  • zum Personal- und Patientenschutz

  • zur Aerosolbildung in dentalen Praxen, zur Schutzwirkung durch Masken und zu Behandlungskautelen

  • zur Entstehung infektiöser Tröpfchen und Aerosole

  • zu zahnärztlichen Notfällen bei symptomatischen und infizierten Patienten

Zum Thema Aerosole heißt es etwa, die aktuelle Evidenzlage reiche nicht aus, „um eine aerogene Übertragung mit SARS-CoV-2 im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen zu bestätigen oder auszuschließen“. Aus diesem Grund stellten „Verfahren zur Reduktion des Sprühnebels [...] grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen für das Behandlungsteam dar“. Da sich selbst durch trainierte, ergonomisch gestaltete zahnärztliche Technik eine Emission von Tröpfchen und Aerosolen aus der Mundhöhle des Patienten nicht vollständig verhindern lasse, seien zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsübertragung unumgänglich.

Bei den Empfehlungen der Leitlinie herrschte unter den zehn beteiligten Experten Einstimmigkeit.

Die S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ kann auf der Website der DGZMK (http://bit.ly/DGZMK_LL_Corona) heruntergeladen werden.

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