Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Ab jetzt auch Zertifikat für ungeimpfte Genesene

ak
Gesellschaft
Bisher konnten sich Geimpfte und geimpfte Genesene den digitalen Nachweis in der Apotheke ausstellen lassen, ungeimpfte Genesene dagegen nicht. Eine Gesetzesänderung macht das ab heute aber möglich.

Seit dem 14. Juni stellen Apotheken digitale Impfnachweise für Geimpfte aus. Geimpfte COVID-19 Genesene können sich seit dem 9. Juli in den Apotheken einen Impfnachweis ausstellen lassen. Für Genesene, die eine Coronaerkrankung durchgemacht, aber noch keine Impfung erhalten haben, gab es bisher allerdings noch keine digitalen Genesenenzertifikate.

Das Problem lag bei den Abrechnungswegen

In der Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 19. August wurde jetzt festgelegt, dass die Abrechnung für das Erstellen solcher Nachweise gegebenenfalls über die Apotheken-Rechenzentren laufen soll und nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Paragraf 7b wird nachträglich in die Coronavirus-Testverordnung vom 24. Juni 2021 eingefügt.

Die Rechenzentren übermitteln monatlich oder quartalsweise den sich für die Apotheken ergebenden Gesamtbetrag der Abrechnungen an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Damit sind die Abrechnungswege der Apotheken für Impf- und Genesenenzertifikate angeglichen worden.

Ausstellung der Zertifikate derzeit noch nicht möglich

Ausstellung der Zertifikate derzeit noch nicht möglich

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