Zi bewertet Zahlen der Regierungskommission zur Notfallversorgung

Der Personalmangel macht die Probleme

pr
Die Bewertung der Regierungskommission von Zahlen zur Notfallversorgung in Deutschland sind ungenau, kritisiert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und legt eine eigene Einschätzung vor.

Belastung geht nicht auf stärkere Nachfrage zurück

Ergebnis: Die angenommene Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern ist laut Zi eher auf den bestehenden Personalmangel als auf eine stärkere Nachfrage der Notfalldienste zurückzuführen. Die Kommission blende aktuelle Entwicklungen bei der Inanspruchnahme der Notfallversorgung aus und verzichte auf eine differenzierte Darstellung der Entwicklung bis 2019, sagte der Zi-Vorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Laut Zi sei es zwar richtig, dass die Gesamtzahl an Notfällen beim einfachen Vergleich der Jahre 2009 und 2019 gestiegen ist. Der deutlichste Anstieg sei jedoch bereits im Jahr 2013 erfolgt. Seit 2016 sei ein kontinuierlicher Rückgang der ambulant durch Notaufnahmen versorgten Notfälle gesetzlich Versicherter erkennbar. Dies habe laut Zi zu einem leichten, aber stetigen Rückgang der Gesamtzahl aller ambulant und stationär versorgten Notfälle geführt.

Unterschiede zwischen stationär und ambulant erkennbar

Das Institut führt an, dass die Anzahl der durch Notaufnahmen ambulant versorgten Notfälle von 2016 bis 2019 von 10,7 auf 10,3 Millionen Fälle gesunken sei. Mit Beginn der Corona-Pandemie war ein deutlicher Rückgang auf ein niedrigeres Inanspruchnahme-Niveau bei allen Notfällen zu verzeichnen. Besonders ausgeprägt sei dies bei den ambulanten Notfällen, wie das Zi ausführt. Dabei habe die Anzahl der ambulanten Notfälle in Kliniken 2021 mit einem weiteren Rückgang auf 8,8 Millionen Fälle fast die Zahl des Jahres 2009 erreicht. Damals seien es 8,3 Millionen Fälle gewesen, so das Zi.

Die Entwicklung der stationär aufgenommenen Notfälle stelle sich etwas anders dar. Hier sei bis 2019 ein kontinuierlicher Anstieg zu erkennen. Aber auch hier folge auf den deutlichen Rückgang im Jahr 2020 eine Stagnation der Fallzahl im Jahr 2021. Aktuelle Zahlen des Robert Koch-Instituts zeigten zudem, dass die im Vergleich zu 2019 niedrigere Inanspruchnahme der Notaufnahmen offenbar bis ins Jahr 2023 anhalte. Aktuelle Überlastungen der Notaufnahmen seien daher eher auf Personalengpässen als auf steigende Patientenzahlen zurückzuführen.

Der Zi-Vorsitzende forderte, dass sich alle Reformpläne besonders darauf konzentrieren sollten, wie ein effizienter Personaleinsatz in allen Bereichen der Notfallversorgung erreicht werden kann. Es sei nicht davon auszugehen, dass Personalengpässe dort künftig abnehmen würden.

Im Ärztlichen Bereitschaftsdienst seien, so das Zi weiter, vielerorts bereits Entwicklungen im Gange, um die zeitliche Belastung der Bereitschaftsärzte zu reduzieren, ohne Versorgungsengpässe entstehen zu lassen. Dies bilde sich indirekt auch in den Zahlen zur Inanspruchnahme ab. Zunächst sei seit 2018 ein kontinuierlicher Rückgang der Inanspruchnahme im Bereitschaftsdienst zu sehen, der anscheinend deutlicher ausfalle als der Rückgang der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen.

Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes wird unterschätzt

Zu beachten sei aber, dass im Ärztlichen Bereitschaftsdienst in den letzten Jahren in vielen Kassenärztlichen Vereinigungen ein telemedizinischer Bereitschaftsdienst, also eine telefonische Beratung oder eine Videosprechstunde, eingeführt wurde. Dieser werde nicht über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet.

Zudem würden insbesondere nachts viele Anfragen Hilfesuchender durch Bereitschaftsärzte telefonisch geklärt, ohne dass eine Leistung abgerechnet wird. Auch die Leistungen ärztlicher Bereitschaftspraxen würden mitunter, wie von der Expertenkommission vorgeschlagen, nach pauschalen Stundensätzen und nicht über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab vergütet. Diese Ausgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen seien somit nicht in den Abrechnungsdaten zu erkennen, bekräftigt das Zi. Dies führe nach Ansicht des Instituts dazu, dass die Inanspruchnahme des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes unterschätzt wird.

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