Positionspapier

AOK will Patientenrechte stärken

pr/pm
Die AOK will die Beweisführung bei Behandlungsfehlern im Sinne der Patienten erleichtern. Bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte sollen die Versicherten zudem einen Anspruch auf Unterstützung durch die Kassen erhalten.

Der AOK-Bundesverband hat ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vorgelegt. Darin präzisiert seine Forderungen zur Bundestagswahl 2021. Vor allem fordert der Verband Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden.

Juristische Schwelle absenken

Die AOK weist darauf hin, dass dieser Nachweis aktuell erst dann als geführt gilt, wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird. Deshalb schreckten viele Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. Damit Patienten ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können, fordert der Verband, dass diese juristische Schwelle abgesenkt werden muss.

Sanktionen für Ärzte, die akteneinsicht verweigeern

Außerdem spricht sich der Verband für Sanktionen für Leistungserbringer aus, die den Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern. Versicherte sollten außerdem von - oft unangemessen hohen - Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte entlastet werden.

Aufklärungspflicht über IGeL

Ferner sollte es Klarstellungen zum Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener geben, wenn es um Schadenersatzansprüche aus Behandlungs- und Pflegefehlern geht. Zudem sollen Ärzte verpflichtet werden, ihre Patienten über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen („individuelle Gesundheitsleistungen“, IGeL) aufzuklären.

Wichtig hält die AOK auch die Unterstützung von Patienten bei Schadensfällen, die durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen. Bislang beschränkt sich der Unterstützungsanspruch auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Behandlungs- oder Pflegefehlern ergeben.

Die AOK fordert, dass es angesichts der steigenden Zahl von Schäden in diesem Bereich auch hier einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen geben muss. Gerade beim Thema Medizinprodukte könnten die gesetzlichen Krankenkassen den oftmals überforderten Patienten mit ihrer über Jahre aufgebauten Fachkompetenz wertvolle Hilfe leisten.

Handlungsbedarf auch bei Schäden durch Arzneimittel

Handlungsbedarf sieht die AOK auch bei Schäden durch Arzneimittel. So habe der Gesetzgeber 2002 zwar das Arzneimittelgesetz novelliert und die Haftung neu geregelt, um Patienten bei gesundheitlichen Schädigungen den Kausalitätsnachweis zu erleichtern. Die Praxis habe aber gezeigt, dass Arzneimittelhersteller auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Schadenersatzansprüche von Patienten grundsätzlich abwehren können, kritisiert die AOK.

Dazu müssten sie lediglich auf eine andere mögliche Schadensursache wie etwa das fortgeschrittene Alter des geschädigten Patienten verweisen. Das habe dazu geführt, dass es den Patienten praktisch unmöglich ist, bei Arzneimittelschäden Schadenersatz zu erhalten, so der Kassenverband. Daher schlägt die AOK eine Änderung im Arzneimittelgesetz vor, um die Rechte der Patienten zu stärken.

Gehler nocjh mehr ala Quelle von Lernprozessen nutzen

Insgesamt sollte man Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse noch stärker als bisher als Quelle von Lernprozessen nutzen, heißt es in dem Positionspapier. Dazu seien rechtliche Regelungen notwendig, damit Erkenntnisse von Schlichtungsstellen, Medizinischen Diensten, Haftpflichtversicherern und Fehlermeldesystemen zusammengeführt werden können.

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