Entwurf einer Krankenhausreform

BÄK begrüßt Einbindung der Ärzteschaft

pr
Eine tragfähige Klinikreform kann nur unter Beteiligung der Ärzteschaft gelingen, betont die Bundesärztekammer (BÄK). Sie begrüßt, dass im neuen Arbeitsentwurf die Ärzte strukturiert eingebunden werden sollen.

Am Wochenende war ein inoffizieller, noch rudimentärer Arbeitsentwurf zur Krankenhausreform bekannt geworden. Kernpunkt ist die schrittweise Umstellung der Vergütungsstrukturen. Danach sollen die Kliniken künftig zu 60 Prozent über Vorhaltepauschalen und nicht mehr allein nach Fallpauschalen bezahlt werden.

Erstmals Ansätze für eine Begrenzung der Bürokratie erkennbar

„Eine tragfähige Reform kann nur unter Einbindung der Fachkompetenz der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung gelingen,“ kommentiert die BÄK das Arbeitspapier. „Nachdem wir dies lange vermisst haben, ist es gut, dass nach den Eckpunkten auch der Arbeitsentwurf diese Einbindung strukturiert vorsieht. Die Bundesärztekammer vertritt den sektorenübergreifenden Sachverstand der Ärzteschaft in Klinik und Praxis. Deswegen ist sie nicht nur bei der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen, sondern auch bei den Festlegungen zu den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen einzubeziehen.“

Die Neugestaltung der Krankenhausvergütung und -planung sei ein Projekt für viele Jahre, heißt es weiter. Da zentrale Reformelemente würden erst nach der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden könnten, sei es um so wichtiger, dass die Reform von Bund und Ländern gemeinsam und parteiübergreifend getragen wird.

Die BÄK erkennt auch an, dass im Arbeitsentwurf erstmals Ansätze für eine Begrenzung der ausufernden Bürokratie erkennbar seien, die aktuell „abertausende von Arbeitsstunden“ aus der Patientenversorgung abziehe. Es sei richtig, die verschiedenen Prüfaufträge der Medizinischen Dienste auf das wirklich Notwendige zu begrenzen, zu bündeln und durch eine transparente Datenbank Doppel- und Mehrfachprüfungen zu vermeiden.

Bei der Personalausstattung und der Nachwuchsgewinnung sollte man nachbessern

Die BÄK sieht aber auch Nachbesserungsbedarf, vor allem bei der Stärkung der ärztlichen Personalausstattung und Nachwuchsgewinnung in den Krankenhäusern. Immerhin seien im Vergleich zu den Eckpunkten einige unsachgemäße Regelungsideen zur ärztlichen Weiterbildung in Verbindung mit den sogenannten Level-Ii-Kliniken entfallen. Positive Ansätze zur Stärkung der ärztlichen Weiterbildung, auch mit Blick auf die notwendige Finanzierung, fehlten jedoch. Außerdem vermisst die BÄK eine Verankerung der patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung in der Ermittlung der Vorhaltevergütung.

Insgesamt bleibt aus Sicht der BÄK die Finanzierung der Reform offen. Das gelte mittelfristig für die Transformationskosten der Reform. Kurzfristig gehe es um die Frage, wie die versorgungsnotwendigen Krankenhäuser stabilisiert werden sollen, bis die Reform in einigen Jahren überhaupt greifen könne.

Laut dem neuen Arbeitsentwurf sollen Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units und Intensivmedizin besser vergütet werden. Vorgesehen dafür ist eine Frist bis zum 31. Oktober 2026. Die Vorhaltepauschalen sollen 2025 zunächst budgetneutral eingeführt werden. Für 2027 und 2028 sei eine Übergangszeit geplant, heißt es.

Der neue Entwurf überträgt das Eckpunktepapier, auf das sich Bund und Länder im Juli geeinigt hatten, in konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung. Dem Eckpunktepapier hatten fast alle Bundesländer zugestimmt – außer Bayern, das dagegen gestimmt, und Schleswig-Holstein, das sich enthalten hatte. Der Arbeitsentwurf wird sich dem Vernehmen nach im Rahmen der weiteren Beratungen noch verändern. Für Anfang Oktober 2023 ist ein Treffen von Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und den Vertreter der vier die Reform begleitenden Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern geplant. Anschließend soll die große Bund-Länder-Runde tagen.

pr
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