Ministerpräsidentenkonferenz

Corona-Gipfel: Das sind die Beschlüsse

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Gesellschaft
Als Reaktion auf die rasante Ausbreitung von Omikron haben Bund und Länder die Zugangsregeln für die Gastronomie verschärft. Außerdem werden Quarantäne- und Isolationsregeln verkürzt, um die kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten.

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 7. Januar auf folgende Maßnahmen geeinigt:

Verkürzte Quarantäne- und Isolationszeiten:

  • Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

  • Ansonsten gilt: Die Isolation oder Quarantäne endet für infizierte Personen oder Kontaktpersonen nach zehn Tagen. Mittels PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest kann man sich bereits nach sieben Tagen freitesten.

  • Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen: Sie können sich als Kontaktpersonen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.

  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Infizierte können sich nach sieben Tagen nur mit PCR-Test freitesten. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.

2G-plus in der Gastronomie:

Der Zugang zur Gastronomie ist weiterhin nur Geimpften und Genesenen möglich. Zusätzlich ist bundesweit für den Besuch von Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen ein tagesaktueller Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nötig.

2G für Kultur- und Freizeiteinrichtungen:

Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie zum Einzelhandel, mit Ausnahme für Geschäfte des täglichen Bedarfs, nur für Geimpfte und Genesene möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.

FFP-2-Masken:

Es wird dringend geraten, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs FFP2-Masken zu tragen. Diese sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern.

Impfungen:

Bund und Länder sind sich einig, dass Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Die Booster-Impfung vermittle den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Impfungen durchgeführt werden. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden.

Impfpflicht:

Bund und Länder halten eine allgemeine Impfpflicht weiterhin für nötig, um eine hohe Impfquote zu erreichen. „Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird“, heißt es im Beschlusspapier.

Private Treffen:

Die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften sollen weiterhin deutlich reduziert werden. Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen.

Kritische Infrastruktur:

  • Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst.

  • Bund und und Länder halten pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich. Hierzu sollen Ausnahmen im Arbeitszeitgesetzes genutzt werden.

Homeoffice:

Die Verpflichtung zum Homeoffice bleibt weiterbestehen. Bund und Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen.

Clubs und Diskotheken:

bleiben in Innenräumen bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen weiterhin verboten.

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