COVID-19-Pandemie

Corona-Überbrückungshilfe für Studierende läuft aus

ak
Gesellschaft
Noch bis zum 30. September können Studierende in finanzieller pandemiebedingter Notlage einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beim zuständigen Studierenden- oder Studentenwerk beantragen.

Während des Lockdowns gab es kaum Jobs für Studenten. Viele haben ihren Nebenjob verloren, während Miete und Lebensunterhalt weiterhin bezahlt werden mussten. Sie gerieten in finanzielle Notlagen. Darauf hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der „Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen” reagiert.

Pro Monat bis zu 500 Euro Zuschuss  

Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Monatlich werden zwischen 100 und 500 Euro je nach nachgewiesener Bedürftigkeit gezahlt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss – und der die Inanspruchnahme von Darlehen oder Stipendien nicht ausschließt. Die Beantragung muss für jeden Monat neu und kann noch bis September 2021 erfolgen.

Die Studierenden müssen nachweisen, dass sie sich in einer „pandemiebedingten Notlage” befinden. „Die Gründe für die Notlage müssen im Antragsmonat bis zum Tag vor der Antragstellung oder in den beiden Vormonaten entstanden sein”, teilt das BMBF auf seiner Website mit.

Sollte der ursprüngliche Grund länger zurückliegen, müssen in dem Zeitraum eigene Bemühungen dokumentiert werden, die pandemiebedingte Notlage zu verbessern. Der Antrag kann nur online gestellt werden. Das zuständige Studenten- oder Studierendenwerk entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.

Bis zum 6. August 2021 sind etwa 590.000 Zuschussanträge auf Überbrückungshilfe gestellt worden, davon mehr als ein Drittel von ausländischen Studierenden. Mehr als 403.000 Anträge wurden genehmigt und mehr als 100.000 Studierende mit insgesamt knapp 182 Millionen Euro unterstützt, teilt das BMBF mit.

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