Corona-Regelung

Hamburg setzt auf "2G"

ak
Gesellschaft
Als erstes Bundesland wird die Hansestadt ab dem 28. August das "2G-Optionsmodell" umsetzen, wonach nur noch Geimpften und Genesenen den Zutritt ins Restaurant, Theater oder Veranstaltungen gewährt wird.

Hamburger Veranstalter und Gastronomen können ab Samstag frei wählen, ob sie nur noch Geimpften und Genesenen Zugang zu ihren Angeboten gewähren. Dafür würden ihre Gäste dann weitestgehend von den Corona-Schutzauflagen befreit werden, verkündet Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Nur die Maskenpflicht in Innenräumen soll weiterhin gelten. Im Umkehrschluss bliebe Ungeimpften der Zutritt zu diesen Restaurants oder Veranstaltungen verwehrt.

2G gilt nicht für Kinder

Unabhängig vom Impfstatus dürfen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zunächst auch 2G-Angebote wahrnehmen. Nach sechs Wochen soll diese Ausnahme nicht mehr für Jugendliche ab zwölf Jahren gelten, da sie dann genügend Zeit für die Impfung gehabt hätten. Nur für Kinder unter zwölf bleibt die Ausnahmeregelung bestehen.

Pflicht zur Anmeldung und zur Kontrolle

Unternehmer, die beim 2G-Modell mitmachen wollen, müssen sich online anmelden und bei ihren Gästen den Impf- oder Genesenenausweis und den Personalausweis kontrollieren. Bei Verstoßen drohen Bußgelder in Höhe von 1.000 bis 20.000 Euro.  

2G auch bei Privatfeiern

Außerdem besteht die Möglichkeit, 2G bei privaten Feiern und Veranstaltungen anzuwenden. Sie müssen nicht angemeldet werden und auch hier entfällt das Abstandsgebot. Ausnahmen gibt es beim Tanzen: Innen sind dann maximal 150 Personen erlaubt und es besteht Maskenpflicht. Bei Outdoor-Veranstaltungen können bis zu 750 Personen mitmachen.   

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