Reaktion auf Dringlichkeitsappell der Heilberufe zur ambulanten Versorgzung

Lauterbach signalisiert KBV Entgegenkommen

pr
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will der Ärzteschaft bei einigen strittigen Punkten zur ambulanten Versorgung entgegenkommen. Das geht aus einem Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Anfang November hatten die KBV, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Apothekerschaft einen Dringlichkeitsappell an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtet. Die Botschaft: Die aktuelle Gesundheitspolitik setze die Versorgung aufs Spiel. Inzwischen hat Lauterbach (SPD) in einem Gespräch mit der KBV bei einigen ärztlichen Forderungen offensichtlich sein Entgegenkommen signalisiert. Die KBV hat die Inhalte des Gesprächs noch einmal in einem Brief an den Minister festgehalten.

Lauterbach will über Streichung von Sanktionen und Bußgeldvorschriften „nachdenken“

Aus dem Schreiben geht unter anderem hervor, dass Lauterbach offenbar zugesagt hat, einige von der KBV als wesentlich vorgetragenen Punkte zeitnah zu adressieren und dabei wesentlich auf die Vorstellungen der KBV einzugehen. Zum Thema Regresse habe der Minister angekündigt, den Ärzten bei den Punkten Geringfügigkeitsgrenze und Differenzkostenmethode entgegenzukommen. Bei der Digitalisierung wolle er über die Streichung der Sanktionen und Bußgeldvorschriften nachdenken. Bekräftigt habe er auch, die Prozesse in den Arztpraxen durch die Digitalisierung zu vereinfachen und dafür Standards für Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) verbindlich einzuführen.

Auch hinsichtlich der Entbürokratisierung habe der Minister einige zentrale Punkte zugesagt, heißt es in dem Brief weiter. Die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung nach dem Vorbild der Kinder- und Jugendärzte sei Lauterbach zufolge bereits in Umsetzung. Über die Entbudgetierung bei den Fachärzten könne man in Zukunft sprechen, da es gelungen sei, die Finanzsituation der GKV zu stabilisieren.

Die KBV weist in ihrem Schreiben abschließend darauf hin, dass es letztlich bedeutsam sein werde, wie, in welchem Umfang und auch wann die zugesagten Maßnahmen nun im Sinne der Ärzteschaft umgesetzt werden. Im Hinblick auf die Versorgung der Patienten gelte es nun, keine Zeit mehr zu verlieren.

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