Ab heute online zum Spender werden

So funktioniert das neue Organspende-Register

LL
Gesellschaft
Mit dem Start des Organspende-Registers können Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende ab heute auch online festgehalten werden.

Das Register wird schrittweise aufgebaut. Jeder Deutsche ab 16 Jahren kann seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Für den Eintrag muss die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) aktiviert sein. Die Identifizierung erfolgt mittels Personalausweis über die AusweisApp. Dann werden E-Mail-Adresse und Versichertennummer angegeben. Im Anschluss kann die Entscheidung eingetragen werden.

Die Registrierung kann so erfolgen: Über das Smartphone, den PC und mithilfe unterstützender Kartenlesegeräte. Benötigt wird dabei zusätzlich immer die AusweisApp zur Indentifizierung. Ab Juli bis spätestens September 2024 wird die Abgabe einer Erklärung auch über die App der Krankenkasse möglich sein. Das Register wird von der Bundeszentrale für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben. Nach der Registrierung erhält man eine Erklärungs-ID als PDF, die man sorgfältig aufbewahren sollte, da man damit Änderungen durchführen kann.

Der Organspendeausweis bleibt gültig

Um sicher zu sein, dass der Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollte man die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich – etwa im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – dokumentieren, empfiehlt das BfArM auf der Info-Website. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert sein.

Organspendeausweis, Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen können weiterhin neben dem Organspende-Register für die Dokumentation der Entscheidung genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, gilt immer das jüngste, teilt das BfArM mit.

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