BFB und BZÄK

Übersicht der länderspezifischen Hilfen für Freiberufler

ck/pr
Praxis
Mit welcher finanzieller Unterstützung können Sie rechnen und wo müssen Sie sie beantragen? Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Übersicht der Hilfen in den einzelnen Bundesländern speziell für Freiberufler erstellt.

Baden-Württemberg


Härtefallfonds:

Mit einem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe von 9.000 bis 30.000 Euro fließen. Anträge können zeitnah gestellt werden.

Bürgschaften:

Die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, kann auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Um ein schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen, können die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden. Außerdem kann die Bürgschaftsbank künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung und der

<link url="https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html" import_url="https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html _blank" follow="follow" seo-title="" target="new-window">L-Bank.

Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat ein

Soforthilfeprogramm

eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Antragsberechtigt sind gewerblichen Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige). Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige

5.000 Euro

bis zu 10 Erwerbstätige

7.500 Euro

bis zu 50 Erwerbstätige

15.000 Euro

bis zu 250 Erwerbstätige

30.000 Euro

Berlin

Der Berliner Senat hat

finanzielle Zuschüsse für Soloselbstständige und Kleinunternehmen

beschlossen.
Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe. Antragsteller müssen nachweisen beziehungsweise glaubhaft machen, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen beziehungsweise betrieblichen Existenz erforderlich ist. Berücksichtigt wird auch, ob bereits Hilfsprogramme des Bundes oder andere staatliche Leistungen (zum Beispiel Grundsicherung) in Anspruch genommen werden.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung und der Investitionsbank Berlin.

Brandenburg

Das Land Brandenburg legt ein

Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

auf. Zuschüsse zwischen 9.000 und 60.000 Euro sind möglich. Die Anträge können ab Mitte der nächsten Woche über die ILB gestellt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) hat einen

telefonischen Infoservice

eingerichtet.
Unter folgenden Rufnummern können Brandenburger Unternehmen ihre Fragen stellen: 0331 866 1887, 0331 866 1888 und 0331 866 1889. Sie können sich auch an den Telefonservice der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden: 0331 730 61 222.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung , der Wirtschaftsförderung Brandenburg und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).


Bremen und Bremerhaven

Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten

Förderprogramms

können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind,

Soforthilfen

von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 30.000 Euro erhalten.
Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler erhalten.
Die Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB (Tel. 0421 9600 333) und in Bremerhaven bei der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH BIS (Tel. 0471 94646 640) gestellt werden.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung und der Bremer Aufbaubank .

Hamburg

Die

Firmenhilfe

ist die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte

Hotline zur Unterstützung von Selbstständigen

(Freiberufler, Solo-Selbstständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) in Hamburg. Die Firmenhilfe berät insbesondere in Notsituationen unkompliziert und kostenlos über einen Telefonservice sowie durch webbasierte Angebote. Telefonnummer: 040 43 216 949, Website .
Selbstständige wie zum Beispiel Künstler sollen Zuschüsse von 2.500 Euro erhalten. Unternehmen können – je nach Anzahl der Mitarbeiter – zwischen 5.000 und 25.000 Euro beantragen.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung und bei der IFB Hamburg .

Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet im Auftrag des Landes diverse

Förderkredite

an. Hieraus können kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Millionen Euro Jahresumsatz Darlehen erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung .

Mecklenburg-Vorpommern

Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer

Unternehmenshotline

, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.
Hinzu kommen

Liquiditätshilfen

für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse von 9.000 bis 40.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Nummer der Hotline der GSA lautet: 0385 588 5588. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung 

und beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern .

Niedersachsen

Zu Fragen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine

Hotline

eingerichtet: Tel. 0511 120 5757 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr). Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen” richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.
Die Beantragung von

Liquiditätshilfen

bei der NBank wird bald möglich sein. Was Sie vorab schon tun können, finden Sie bei der NBank , hier finden Sie Informationen der Landesregierung .

Nordrhein-Westfalen

Für die Überbrückung von

Liquiditätsengpässen

stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Beispielsweise hat die NRW.Bank die Bedingungen ihres Universalkredits attraktiver gestaltet und übernimmt nun bereits ab dem 1. Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos. Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds

Beteiligungskapital

direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung , der NRW.Bank und der Bürgschaftsbank NRW .

Rheinland-Pfalz

Zur Stabilisierung der Finanzierungssituation stehen Ihnen neben den Instrumenten der KfW Bankengruppe auch die Instrumente der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH zur Verfügung. Erster Ansprechpartner für die Unternehmen sind bei allen Produkten die Hausbanken.
Informationen finden Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheunland-Pfalz .

Saarland

Neben steuerlichen Hilfestellungen wird es auch ein

Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer

geben, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Kleine Unternehmen und Selbstständige können so 3.000 bis 10.000 Euro

Soforthilfe

bekommen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Millionen Euro sofort zur Verfügung.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung und bei der Förderbank SIKB .

Sachsen

„Sachsen hilft sofort”: Mit diesem

Soforthilfe-Darlehen

werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen.
Informationen finden Sie bei der Landesregierung 

und der SAB .

Sachsen-Anhalt

Ein

Sofortprogramm

wird in der kommenden Woche vorgestellt.
Informationen finden sie bei der Landesregierung , der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH .

Schleswig-Holstein

Um den Hausbanken die

Finanzierung der Unternehmen

zu erleichtern, haben die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein) im Rahmen der

Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität

(SH-Finanzierungsinitiative) ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona-Krise ausgerichtet.
Informationen finden Sie bei der SH-Finanzierungsinitiative und der Investitionsbank Schleswig-Holstein .

Thüringen

Der Zuschuss zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist. Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inklusive Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen), wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft. Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit

bis zu 50 Beschäftigten

.
Informationen finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank .

Übersicht über Soforthilfen des Bundes und zur Berufsausübung

Übersicht über Soforthilfen des Bundes und zur Berufsausübung

Informiert wird unter anderem über folgendehttps://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-des-bundes.html: Finanzielle Soforthilfen, KfW-Kredite und Betriebsmittel, Stundungen von Steuern inklusive Verzicht auf Pfändungen, Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Kurzarbeitergeld oder die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Die Original-Übersicht überhttps://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-der-bundeslaender.html - external-link-new-windowfinden Sie auch auf derhttps://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-der-bundeslaender.html - external-link-new-window. https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-der-bundeslaender.html

Außerdem hat die BZÄK diefile:/ - external-link-new-windowfile:/ - external-link-new-windowaktualisiert, und zwar zum Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis, zu den RKI-Richtlinien über die Bewertung von Verdachtsfällen, zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Zahnarztpraxen und zu den Quarantäneregeln für medizinisches Personal. news/praxis/adressen-und-uebersichten-fuer-zahnaerzte-und-aerzte/


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