Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Verbraucherschützer fordern Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke

ak
Gesellschaft
Verbraucherschützer fordern die Einführung einer Herstellerabgabe, die proportional zum Zuckergehalt der Getränke ansteigt. Die Hersteller halten den Vorschlag erwartungsgemäß für nicht sinnvoll.

Die "Süßgetränkeabgabe" soll damit aufbauen "auf die Ziele der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie der Bundesregierung, einen zusätzlichen Anreiz zur zügigen Zuckerreduktion [zu] setzen“, heißt es im Positionspapier des vzbv.

auch das geschmackliche Süßlevel soll sinken

Ziel sei, das geschmackliche Süßlevel und den Zuckergehalt der Produkte zu senken. Der vzbv schlägt vor, die Einnahmen aus der Süßgetränkeabgabe in die Förderung von Ernährungsbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und gesunde Schul- und Kitaverpflegung fließen zu lassen. Darüber hinaus sei es für die meisten Verbraucher wichtig, die Reduktion des Zucker-, Salz- und Fettanteils in Fertiglebensmitteln voranzubringen.

Vorhersehbarer Widerstand kommt von den Herstellern 

Die vorgeschlagene Süßgetränkeabgabe sei "kein sinnvolles Instrument der Gesundheitspolitik", kritisiert dagegen die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg). In Deutschland gebe es bei alkoholfreien Getränken eine breite Vielfalt von kalorienfreien und -reduzierten Alternativen bei den Süßgetränken. Außerdem würden die Anstrengungen der Branche, die im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie geleistet werden, ignoriert. 

Die BZÄK unterstützt die "Süßgetränkeabgabe"

Die Bundesversammlung hatte schon 2018 gefordert:

Der Verbraucher hat ein Recht auf eine leicht verständliche und gut lesbare Lebensmittelkennzeichnung, insbesondere im Hinblick auf die Menge zuckerhaltiger Nahrungsbestandteile und ungünstiger Fettsäuren.

Lebensmittel für Kleinkinder sollten deutlich zuckerreduziert mit einer klaren Kennzeichnung speziell für Zucker versehen sein. Zuckerhaltige Lebensmittel für Kleinkinder sollten Beschränkungen bei der Lebensmittelwerbung unterliegen.

 Auf stark zuckerhaltige Softdrinks sollte der Gesetzgeber Sonderabgaben vorsehen. Maßnahmen für gesunde Ernährung sollten auch durch steuerliche Anreize gefördert werden (zum Beispiel reduzierte Mehrwertsteuer).

 Standards für die gesunde Schul- und Kitaverpflegung werden benötigt und sollten verbindlich umgesetzt werden.

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