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AOZ passiert das Kabinett

ck/pm
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Das Bundeskabinett hat den Weg für eine grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte freigemacht - nach über 60 Jahren stehen junge Zahnärzte nun kurz davor, eine Approbationsordnung zu erhalten, die den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens entspricht.

Aktuell erfolgt die zahnärztliche Ausbildung bekanntlich auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte.

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Zwar bieten die Universitäten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, auch heute schon eine moderne Ausbildung an: "Dennoch ist es wichtig und notwendig, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der letzten Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen", heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

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Das neue Studium

Das Studium gliedert sich künftig in einen vorklinischen Studienabschnitt von vier Semestern, in dem das medizinische und das zahnmedizinische Grundlagenwissen vermittelt werden, und in einen klinischen Studienabschnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung.

Um Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abzubilden werden die Studiengänge Zahnmedizin und Medizin werden in den ersten Semestern angeglichen und der klinische Studienabschnitt wird durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen ergänzt,

Im Sinne des Präventionsgedankens sollen die Schwerpunkte Vorsorge und Zahnerhaltung besser und frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen werden.

Durch ein neues Wahlfach und die Einführung des Querschnittsbereichs „Wissenschaftliches Arbeiten“ will man die Fähigkeiten der Studentinnen und Studenten zum wissenschaftlichen Arbeiten gestärkt.

Außerdem soll das Studium fächerübergreifend und problemorientiert ausgerichtet sein, um damit den Ansprüchen an eine moderne und interdisziplinäre Lehre gerecht zu werden. Verbessert wird zudem das Betreuungsverhältnis von Lehrenden zu Studierenden bei der praktischen Ausbildung.

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Die Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet, der in seiner letzten Sitzung am 22. September darüber entscheiden soll. Laut BMG tritt der Großteil der Approbationsordnung voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.

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