Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Ersatzzustellung per Post
Die Zustellung wird erst mit Kenntnisnahme wirksam
Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einwerfen in den Briefkasten liegt nur vor, wenn zuvor erfolglos eine persönliche Übergabe des Schriftstücks versucht wurde. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).