Doctolib zeigt GKV-Patienten Selbstzahlertermine - vzbv klagt
Gegen dieses Vorgehen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Landgericht Berlin II Klage gegen Doctolib eingereicht (Az. 52 O 149/25). Als Anlage liefern die Verbraucherschützer Screenshots der von ihnen beanstandeten Praxis mit.
Bereits im April 2025 hatte der vzbv Doctolibs Vorgehen anlässlich eines Marktchecks der Verbraucherzentralen kritisiert (zm berichtete). Es wurde bemängelt, dass die Terminbuchung nutzerunfreundlich sei: Obwohl bei Doctolib die Filterung so gewählt worden sei, dass ausschließlich Termine in Praxen für Kassenpatienten angezeigt werden sollten, seien immer wieder auch Privatsprechstunden als Ergebnis erschienen. Einige Termine hätten sich nur als Selbstzahlerleistung buchen lassen.
Kassenpatient sieht Termin für 200 Euro
In der Klage schildern die Verbraucherschützer einen Fall, bei dem eigentlich nur Termine für die Patienten angezeigt werden sollten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Stattdessen sei ein Termin angeboten worden, der nur für Selbstzahler vorgesehen sei, ohne dass dies in den Suchergebnissen ersichtlich gewesen sei, berichtet der Branchendienst Golem.
Als Hinweis sei erst unmittelbar vor der Terminbuchung Folgendes eingeblendet worden: „Wir führen eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen.“ Demnach würden die Arztleistungen „von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet“ und Patienten müssten „die Kosten selbst tragen“. Dann sei der Hinweis erschienen: „Bitte bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 Euro bar mit.“
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollten Kassenpatienten solche Arzttermine nicht angezeigt bekommen, wenn sie den Filter für Kassenpatienten aktiviert haben. Daher wurde Unterlassungsklage eingereicht.
Doctolib widerspricht gegenüber Apotheke Adhoc: Basis sei die Verfügbarkeit von Terminen und die örtliche Distanz. „Ist ein Privattermin schneller verfügbar oder näher gelegen, wird er ebenfalls angezeigt, weil diese Option grundsätzlich auch gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht.“ Das Buchungssystem respektiere das gesetzliche Wahlrecht aller Versicherten zwischen Kassen- und Privatbehandlung, betont das Berliner Unternehmen. Man zeige die Ergebnisse transparent an, Patient:innen behalten die volle Entscheidungsfreiheit, heißt es weiter. Privatsprechstunden seien klar als solche gekennzeichnet.
Das jedoch erst, nachdem der Patient den Termin ausgewählt. In den von den Verbraucherschützern der Klage beigefügten Screenshots ist zu entnehmen, dass die Terminübersicht keinen Hinweis liefert, welche Termine nur für Selbstzahler zur Verfügung stehen.