Urteil des EuGH

Titandioxid darf nicht mehr als karzinogen bezeichnet werden

LL
Gesellschaft
Der Weißmacher, der in Sonnencremes, Wandfarbe oder auch in Zahnpasta enthalten sein kann, darf nun nicht mehr als krebserregender Stoff bezeichnet werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Der Gerichtshof kippt damit die bestehende Einstufung des Weißpigments als karzinogen, also als krebserzeugend oder krebsfördernd. Der zuständige Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) in der Europäischen Union (EU) habe nicht alle für die Bewertung des Stoffs relevanten Aspekte berücksichtigt, heißt es in der Begründung. Seit Jahren streiten Hersteller mit der EU darüber, ob das weiße Pulver krebserregend wirken kann, das unter anderem in Farben, Arzneimitteln, Lebensmitteln und Spielzeug als Weißmachen Verwendung findet.

2016 legte die Nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umweltsicherheit und Arbeitsschutz der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA ) den Vorschlag vor, Titandioxid im Zusammenhang mit einem möglichen Einatmen als karzinogenen Stoff einzustufen. Ein Jahr später erteilte der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA seine Stimmung für die Einstufung als krebserregend. Auf dieser Grundlage erließ die EU-Kommission 2019 eine Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid. Darin stellte sie fest, „… dass es sich um einen Stoff handele, bei dem der Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen bestehe, wenn er in Pulverform mit mindestens 1 Prozent Partikel mit aerodynamischem Durchmesser von höchstens 10 μm eingeatmet werde“.

Studie zur Einschätzung habe Fehler begangen

Verschiedene Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Lieferanten von Titandioxid fochten die Einstufung und Kennzeichnung vor dem EuGH an. Mit Erfolg: Der EuGH erklärt die strittige Einstufung und Kennzeichnung nun für nichtig und bestätigt damit ein Urteil der untergeordneten Instanz. Dieses war zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Beurteilung der Anerkennung und Zuverlässigkeit einer wissenschaftlichen Studie, auf die sich die Einstufung von Titandioxid-Pulver stützte, ein offensichtlicher Fehler begangen wurde. 

Mit der Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 wurde Titandioxid nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Die Verwendung in Lebensmitteln ist jedoch bereits seit 2022 verboten, da der Stoff beim Verzehr negativen Einfluss auf das menschliche Erbgut haben könnte und Krebsrisiken daher nicht ausgeschlossen werden könnten.

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