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Fristverlängerung durch die gematik

Übergangslösung für eHBA bis 30. Juni 2026

Da es beim Austausch der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) zu Problemen kam, drängten die Spitzenorganisationen auf eine Fristverlängerung. Die gematik räumt nun eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 ein.

Laut gematik können eHBA der alten Version nun bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Für alte Konnektoren gibt es allerdings keinen Aufschub. Die Gesellschafter der gematik, insbesondere die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), hatten in den vergangenen Monaten erheblich Druck gemacht, da sie an der Einhaltung der Frist zur Umstellung zweifelten.

Sie plädierten für eine Übergangsfrist, in der die eHBA weiterhin rechtssicher eingesetzt und für die elektronische Signatur von E-Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und eArztbriefen verwendet werden können. Eine Übergangslösung hatte die KZBV bereits zuvor für die SMC-B-Karte, auch Praxisausweis genannt, erreicht.

Praxisausweise, Konnektoren und eHBA sind betroffen

Das Verschlüsselungsverfahren der TI soll nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur zum Jahresbeginn 2026 vom RSA-Verfahren auf ECC umgestellt werden. Davon sind TI-Komponenten wie Praxisausweise, Konnektoren und eHBA betroffen. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl noch zu tauschender eHBA hat sich die gematik in Verbindung mit der Bundesnetzagentur nun also zu dieser Übergangslösung durchgerungen:

  • eHBA, die Zertifikate mit RSA-Verschlüsselung enthalten, können von den betroffenen Praxen noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Danach können nur noch eHBA mit ECC-basierten Zertifikaten eingesetzt werden.

  • Ab dem 1. Januar 2026 dürfen die Anbieter nur noch ECC-fähige Karten ausgeben, die keine RSA-Zertifikate mehr enthalten.


Die gematik will den zuständigen Produktherstellern und Anbietern zeitnah signalisieren, dass die weitere Nutzung von RSA bis zum 30. Juni 2026 zulässig ist und die Ausweise nicht gesperrt werden dürfen. 

Ein Tausch aller betroffenen Komponenten zum Jahresende 2025 ist aus Sicht der gematik im Sinne eines sicheren TI-Betriebs weiterhin höchst empfehlenswert und auch erforderlich. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass die verbleibende Zeit bis zum Jahresende genutzt werden müsse, um die Umstellung der Konnektoren anzustoßen. Als Alternative zum Hardware-Konnektor steht das TI-Gateway zur Verfügung. Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich auf der Website der gematik zur RSA2ECC-Migration informieren.

Der Austausch der eHBA ist deshalb notwendig, weil zum Jahreswechsel das Verschlüsselungsverfahren für die TI von RSA2048 auf ECC umgestellt wird. Viele Hersteller haben ihre Kunden inzwischen auf den Wechsel hingewiesen. Neben den eHBA und den Praxisausweisen müssen insbesondere jene Konnektoren getauscht werden, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten hatten. Ohne neuen Konnektor oder Anbindung an ein TI-Gateway kommen Praxen ab Januar nicht mehr in die TI.

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