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Kassenärztliche Bundesvereinigung

21 Vorschläge zum Bürokratieabbau

LL
Praxis
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat 21 Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgestellt. Durch die Maßnahmen könnten jährlich 400 Millionen Euro gespart und rund acht Arbeitstage pro Praxis frei werden.

Die KBV hat viele Felder identifiziert, in denen unnötige Bürokratie schnell abgebaut werden könnte. Durch die Maßnahmen würden jährlich etwa 400 Millionen Euro eingespart und rund acht Arbeitstage pro Praxis frei werden, die wiederum in die Patientenversorgung fließen könnten. Dabei sei der ersparte Zeit- und Kostenaufwand bei den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen, der KBV und den Arbeitnehmern sowie den Patientinnen und Patienten noch gar nicht erfasst.

Paperkram: eine echte Niederlassungsbremse

Für die KBV ist die die Bürokratie inzwischen auch eine echte Niederlassungsbremse: 91 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte fühlten sich durch die Menge an administrativen oder bürokratischen Aufgaben überlastet. Das trage zum einen dazu bei, dass viele Ärzte und Psychotherapeuten überlegen, früher in den Ruhestand zu gehen, und zum anderen halte es auch viele Niederlassungswillige vvon der Praxixgründung ab.

Aktuell seien über 5.000 Hausarztsitze in Deutschland unbesetzt. Gesetzgeber und Selbstverwaltungspartner müssten gemeinsam auf schlankere und moderne Prozesse hinarbeiten. Diese Maßnahmen könnten der KBV zufolge dabei helfen:

  • Flut von Anfragen eindämmen

  • kein Konsiliarbericht vor jeder Psychotherapie

  • Geringfügigkeitsgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

  • keine AU-Bescheinigung und Kind-Krank-Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer

  • Versorgungsrelevante Prozesse zuerst digitalisieren

  • digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren für psychotherapeutische Leistungen

  • Hilfsmittelversorgung kompetenzorientiert umstrukturieren

  • verpflichtende Zertifizierung von Softwareprodukten für QS-Dokumentationen

  • Entbürokratisierung durch Änderungen im Infektionsschutzgesetz

  • Zugang zum eRezept-Fachdienst für die Pflege

  • Abrechnungsprüfung: Gebühr bei unberechtigten Kassenanträgen sowie höhere Geringfügigkeitsgrenze

  • keine Regresse für saisonalen Influenzaimpfstoff

  • keine Regresse bei alternativem Bezugsweg von Impfstoffen

  • keine Regresse bei Impfungen vor Nicht-Beanstandung der Schutzimpfungs-Richtlinie durch das BMG

  • Beratung vor Regress

  • Aufwandsentschädigung bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen bei verordneten Leistungen

  • Verpflichtung zur Veröffentlichung von Prüfthemen

  • Direktzuweisung von Verordnungen bei Substitutionstherapie

  • Abschaffung der Präqualifizierungspflicht

  • Verschlankung des Zulassungsverfahrens

  • Abschaffung der Übermittlungspflicht von Fortbildungsnachweisen

Alle 21 Vorschläge samt Erläuterung stellt die KBV auf ihrer Website zur Verfügung.

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