21 Vorschläge zum Bürokratieabbau
Die KBV hat viele Felder identifiziert, in denen unnötige Bürokratie schnell abgebaut werden könnte. Durch die Maßnahmen würden jährlich etwa 400 Millionen Euro eingespart und rund acht Arbeitstage pro Praxis frei werden, die wiederum in die Patientenversorgung fließen könnten. Dabei sei der ersparte Zeit- und Kostenaufwand bei den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen, der KBV und den Arbeitnehmern sowie den Patientinnen und Patienten noch gar nicht erfasst.
Paperkram: eine echte Niederlassungsbremse
Für die KBV ist die die Bürokratie inzwischen auch eine echte Niederlassungsbremse: 91 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte fühlten sich durch die Menge an administrativen oder bürokratischen Aufgaben überlastet. Das trage zum einen dazu bei, dass viele Ärzte und Psychotherapeuten überlegen, früher in den Ruhestand zu gehen, und zum anderen halte es auch viele Niederlassungswillige vvon der Praxixgründung ab.
Aktuell seien über 5.000 Hausarztsitze in Deutschland unbesetzt. Gesetzgeber und Selbstverwaltungspartner müssten gemeinsam auf schlankere und moderne Prozesse hinarbeiten. Diese Maßnahmen könnten der KBV zufolge dabei helfen:
Flut von Anfragen eindämmen
kein Konsiliarbericht vor jeder Psychotherapie
Geringfügigkeitsgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen
keine AU-Bescheinigung und Kind-Krank-Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer
Versorgungsrelevante Prozesse zuerst digitalisieren
digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren für psychotherapeutische Leistungen
Hilfsmittelversorgung kompetenzorientiert umstrukturieren
verpflichtende Zertifizierung von Softwareprodukten für QS-Dokumentationen
Entbürokratisierung durch Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Zugang zum eRezept-Fachdienst für die Pflege
Abrechnungsprüfung: Gebühr bei unberechtigten Kassenanträgen sowie höhere Geringfügigkeitsgrenze
keine Regresse für saisonalen Influenzaimpfstoff
keine Regresse bei alternativem Bezugsweg von Impfstoffen
keine Regresse bei Impfungen vor Nicht-Beanstandung der Schutzimpfungs-Richtlinie durch das BMG
Beratung vor Regress
Aufwandsentschädigung bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen bei verordneten Leistungen
Verpflichtung zur Veröffentlichung von Prüfthemen
Direktzuweisung von Verordnungen bei Substitutionstherapie
Abschaffung der Präqualifizierungspflicht
Verschlankung des Zulassungsverfahrens
Abschaffung der Übermittlungspflicht von Fortbildungsnachweisen
Alle 21 Vorschläge samt Erläuterung stellt die KBV auf ihrer Website zur Verfügung.






