Unnötiger und verfassungswidriger Eingriff in die zahnmedizinische Versorgung
Laut dem vergangene Woche vorgelegten Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen kieferorthopädische Behandlungen in Zukunft nur noch von Fachzahnärztinnen und -zahnärzten für Kieferorthopädie durchgeführt werden. Praxen, die auch kieferorthopädisch arbeiten, soll dies dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlichten Vorschlag zufolge nicht mehr gestattet sein.
Neue Bundesländer wären besonders massiv betroffen
„Aus Sicht der zahnärztlichen Berufsvertretungen der neuen Bundesländer würde diese Maßnahme die Versorgung von tausenden Kindern und Jugendlichen in den ostdeutschen Bundesländern massiv beeinträchtigen“, schreiben die KZVen und Zahnärztekammern Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens in einer gemeinsamen Mitteilung.
66 Prozent der KFO-Praxen könnten in Sachsen-Anhalt der Versorgung verlorengehen
Den geplanten Fachzahnarztvorbehalt lehnen sie als einen direkten Eingriff in funktionierende Versorgungsstrukturen ab. Die Berufsorganisationen prognostizieren, dass dadurch bundesweit mindestens 921.000 Patientinnen und Patienten ihre bisherige Behandlungsperspektive verlieren würden. Die KZV Sachsen-Anhalt etwa hat für ihr Gebiet errechnet, dass bis zu 66 Prozent der derzeit kieferorthopädisch tätigen Praxen aus der Versorgung herausfallen könnten.
„Die neuen Bundesländer wären dabei besonders stark betroffen, da hier ein überdurchschnittlich großer Teil der kieferorthopädischen Versorgung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel erbracht wird“, geben die Organisationen zu bedenken.
Das sagen andere Organisationen aus dem Gesundheitswesen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisieren Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einer gemeinsamen Erklärung scharf für die kurze Frist, die den Verbänden für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. Das sei kein ernst gemeintes Beteiligungsverfahren, sondern „der Versuch, Kritik zu verkürzen und berechtigte Einwände zu übergehen“, so KBV und DKG. Die Organisationen machten öffentlich, dass man sich im Vorfeld der Veröffentlichung der Kommissionsempfehlungen mit dem BMG ausgetauscht habe. Warken habe DKG und KBV in den Gesprächen um Sparvorschläge gebeten und den Organisationen zugesichert, sie vor Veröffentlichung des Kommissionsberichts über vorgesehene Maßnahmen zu informieren. Das sei nicht passiert. Auch habe es keine Rückmeldung zu den eingereichten Einsparvorschlägen gegeben. „Diese Art von Politik zerstört Vertrauen und sorgt für maximale Konfrontation im öffentlichen Raum“, mahnen KBV und DKG.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, bezeichnete die kurze Frist für eine Stellungnahme als „Zumutung“ und „Maßnahme mit der Brechstange“. Bei allem Verständnis für den bestehenden Handlungsbedarf dürfe bei einem „so wichtigen Vorhaben nicht Schnelligkeit vor Gründlichkeit gehen“, so Reinhardt. Entscheidend ist nach Meinung des BÄK-Präsidenten vielmehr, die Vorschläge sorgfältig zu analysieren und „in ihrer Wechselwirkung untereinander zu bewerten“, vor allem mit Blick auf weitere Reformvorhaben wie die Primärversorgung oder die Notfall- und die Krankenhausreform.
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf erneut als „insgesamt gute Grundlage für die anstehende Reform“. Die Stellungnahmen der Verbände der Pharmaindustrie, der Ärzteschaft und der Krankenhäuser zeigen aus Sicht des GKV-SV-Vorstandsvorsitzenden, Oliver Blatt, „dass es wichtig ist, sich dafür einzusetzen, dass die Belastungen durch die Gesundheitsreform nicht weiter hin zu den Versicherten verschoben werden“. Auch der GKV-SV fände nicht jedes Detail der angekündigten Reform richtig, aber die Richtung stimme. Blatt: „Jetzt braucht es den konstruktiven Blick für das große Ganze statt der Konzentration auf die Durchsetzung von Eigeninteressen.“
So ein Gesetz würde die Versorgungssituation in der KFO noch verschärfen
Aus Sicht der Ost-Körperschaften würde das Gesetz in seiner jetzigen Form die ohnehin angespannte Versorgungssituation in der kieferorthopädischen Versorgung verschärfen. Und das ohne Not, denn es gebe keine belastbaren Hinweise auf Qualitätsdefizite in der bestehenden Versorgung, betonen die Vorstände.
Sie fordern stattdessen, „den Verzicht auf den geplanten Fachzahnarztvorbehalt, die Anerkennung qualifizierter Fortbildungen sowie den Erhalt der bestehenden Versorgungsstrukturen“. Sonst drohten im ländlichen Raum „längere Wege, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung regionaler Ungleichgewichte“.
Ein nicht nachvollziehbarer Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit
Neben möglichen Versorgungsengpässen im Zuge der Reform befürchtet der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) „Konsequenzen für die verfassungsrechtlich garantierte freie Berufsausübung für Zahnärztinnen und Zahnärzte“, insbesondere im Bereich Kieferorthopädie. „Dies ist unserer Ansicht nach ein nicht nachvollziehbarer Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und damit ein Eingriff in die Grundrechte jedes Zahnarztes“, führt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl aus.
Für in diesem Bereich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte, die keine dreijährige fachzahnärztliche Weiterbildung für Kieferorthopädie absolviert hätten, stellten die Regelungen „ein Berufsverbot mit existenziellen Folgen“ dar. „Es darf nicht einfach politisch gestrichen werden, was Zahnärzten qua Approbation erlaubt ist“, rügt Öttl.
Problematisch an dem Gesetzentwurf bewertet der FVDZ zudem, dass dieser „in seinem Wording“ nahelege, dass kieferorthopädisch behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte „mindere Qualität“ erbringen würden. „Dies ist eine nicht haltbare Pauschalverurteilung, die wir nicht tolerieren können“, so Öttl. Die Neuregelungen für die Kieferorthopädie sollten ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden.
Kritik übt der FVDZ-Vorsitzende zudem an den vorgesehenen Röntgenregelungen: „In der Zahnmedizin gibt es kein anlassloses Röntgen. Röntgenleistungen sind immer indikationsbezogen. Und auch hier gibt es im neuen Gesetz die pauschale Unterstellung, dass Zahnärzte medizinisch verantwortungslos handeln. Dies entbehrt jeder Grundlage.“


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