Zwischenbilanz zum elektronischen Heilberufsausweis

Die meisten Zahnarztpraxen verfügen über einen eHBA

LL
Praxis
Inzwischen sind knapp 53.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für Zahnärztinnen und Zahnärzte ausgestellt worden. Die Ausstattungsquote erreicht rund 90 Prozent und liegt damit deutlich über der der Ärztinnen und Ärzte.

Den eHBA beziehungsweise den eZahnarztausweis brauchen Praxen seit dem 1. Januar 2022 für die Ausstellung von eAU sowie künftig für die Nutzung von elektronischen Verordnungen (E-Rezept) verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Auch für die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Praxisalltag wird er benötigt. Alle Informationen hierzu bündelt die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVB) auf einer Themen-Website. Seit Jahresbeginn sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von behandelnden (Zahn-)Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 01.07. soll das für alle verbindlich werden.

Insgesamt wurden 52.222 elektronische Heilberufsausweise bis Ende März 2022 ausgestellt. Darüber hinaus sind noch etwa 1.000 ZOD-Karten, die qualifizierten Signaturkarten, im Einsatz, die ebenfalls als eHBA gelten und sukzessive von diesem abgelöst werden sollen. Bislang sind die Karten und die eHBA interoperabel. Jede ZOD-Karte ist bis zu ihrem individuellen Laufzeitende auch in der Telematikinfrastruktur für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen wie ein elektronischer Zahnarztausweis einsetzbar.

Etwa 90 Prozent der kassenzahnärztlich zugelassenen Zahnarztpraxen besitzen mindestens einen eHBA. Allerdings verfügt noch nicht jeder der rund 69.000 praktizierenden Zahnärzte in Deutschland in diesen Praxen über einen eigenen eZahnarztausweis. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die eAU ausstellen und bislang noch keinen eHBA haben, sollten sich diesen daher kurzfristig bestellen, erinnert die Bundeszahnärztekammer und informiert auf dieser Website dazu. Für die Ausstellung der eHBA sind die Landeszahnärztekammern zuständig.

Zum Vergleich: An Ärztinnen und Ärzte sind bis Ende März 2022 bundesweit 197.762 eHBA ausgegeben worden, vermeldet die Bundesärztekammer (BÄK) im eHBA-Reporting April 2022. Das ergibt eine bundesweite Ausstattungsquote von 51 Prozent. Im ambulanten Bereich liegt die Quote mit 72,14 Prozent höher, im stationären Bereich mit 34,83 Prozent niedriger.

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