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Skandal um berufsbegleitende Weiterbildungen in der Zahnmedizin

31.000 Euro für einen Master ohne Abschluss?

Ein Zahnarzt zahlt 31.000 Euro für einen Masterstudiengang Kieferorthopädie an der DTMD in Luxemburg. Doch die Einrichtung ist nicht akkreditiert und der Abschluss wohl nichts wert. Der Skandal zieht Kreise. © adobe.stock.com-Marc Weiler/adobe.stock.com-Nicolae
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Eine Universität in Luxemburg bietet seit mehreren Jahren berufsbegleitende Masterstudiengänge für KFO sowie für Parodontologie und Implantologie an, daneben auch Promotionsprogramme. Jetzt stellt sich heraus: Die Einrichtung war niemals akkreditiert und die Abschlüsse sind augenscheinlich nichts wert. Wie kann das passieren?

Ende Juli wandte sich ein Zahnarzt per E-Mail an die  zm-Redaktion: Er habe sich im Februar 2025 für einen berufsbegleitenden Masterstudiengang an der DTMD –  Digital Technologies in Medicine and  Dentistry – in Luxemburg angemeldet und 31.000 Euro für den „Master of Science Kieferorthopädie“ mit dem geplanten Abschluss „Master of Science (MSc)“ bezahlt. Vier Semester sollte die Weiterbildung dauern, im Wintersemester 2025 starten und im Oktober 2027 enden. Doch daraus wurde nichts.

Da er anonym bleiben möchte, nennen wir ihn Jona Kiefermann. Kiefermann absolvierte erfolgreich die ersten zwei Semester. Aber dann wurde bekannt, dass die DTMD nach Auskunft des zuständigen luxemburgischen Ministeriums nicht akkreditiert war. Zudem gab es Schwierigkeiten mit der vermeintlichen Kooperation mit der Trakia University in Bulgarien, als deren Außenstelle die DTMD offiziell fungieren sollte.

In Deutschland gibt es nur wenige Anbieter für eine solche Weiterbildung. Zudem war die DTMD in zahnmedizinischen Kreisen etabliert: Renommierte Hochschullehrerinnen und -lehrer unterrichteten dort, Fachgesellschaften machten auf die Programme aufmerksam, Professoren empfahlen die Teilnahme. Und: Die Lehre selbst wurde ja nicht kritisiert, mit den Inhalten – das hören wir bei unseren Nachforschungen immer wieder – waren die Studierenden sehr zufrieden.

Deshalb dachte Kiefermann anfangs: Luxemburg?!? – why not! Nun fragt er sich: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde und wird dieser Master überhaupt verliehen? Und: Wie viele Studierende beziehungsweise Absolventinnen und Absolventen sind noch in dieser misslichen Lage?

Auf der DTMD-Webseite findet man dazu keine Informationen – auch das Programm zum angebotenen KFO-Master ist nicht mehr oder nur unvollständig im Netz abrufbar. Zugleich kündigt die DTMD auf ihrer Homepage einen baldigen Wechsel der Masterprogramme zu einem neuen Partner an.

„Der DTMD an Sie verliehene „Master of Science“ (MSc) stellt nach luxemburgischem Recht aus den oben geschilderten Gründen keinen rechtmäßig verliehenen akademischen Grad dar."

Antwort des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen in Luxemburg (MESR) an eine betroffene Absolventin


Die  zm  haben im Rahmen ihrer Recherche mit betroffenen  Zahnärztinnen und Zahnärzten  gesprochen und umfassende Unterlagen und Originaldokumente zu dem Vorgang eingesehen.  Daraus geht hervor, dass die DTMD  den „Masterstudiengang  Kieferorthopädie“ spätestens  ab 2020 anbot und die dazugehörigen Veranstaltungen nicht nur in Luxemburg, sondern auch in Zürich, Warschau, Frankfurt, Bratislava und Dubai stattfanden. Jede  Kohorte umfasste schätzungsweise 15 bis 30 Studierende – die DTMD warb auf ihren Seiten damit, dass allein 2024 zwölf Kohorten parallel liefen.  Neben diversen Kursen rief die DTMD außerdem  den  „Masterstudiengang Parodontologie und Implantologie“ ins Leben.

Der Fall Kiefermann steht somit exemplarisch für viele andere Studierende.  In den sozialen Medien gibt es eine Chatgruppe mit 200 Usern, die die Folgen für die Betroffenen diskutieren.  Vermutlich ist deren Zahl noch weitaus höher.

Die DTMD

  • Die DTMD wurde im Juni 2017 als private Einrichtung in Luxemburg (mit Campus im Schloss Wiltz) von Prof. Dr. André Reuter, Prof. Dr. Ralf Uwe Rößler und Prof. Dr. Daniel Grubeanu gegründet.

  • Sie besaß nach Auskunft des luxemburgischen Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen (MESR) zu keinem Zeitpunkt eine institutionelle Akkreditierung als Hochschule im Sinne des luxemburgischen Hochschulrechts.

  • Im August 2025 erfolgte eine Neugründung einer weiteren, rechtlich unabhängigen Gesellschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung („DTMD – Institut Supérieur de Formation Continue“) mit Sitz in Schuttrange, als Geschäftsführer waren Rößler, Prof. Dr. Thomas Georg Gergen und Dr. Dr. Wolfgang Alfons Jakobs eingetragen, Gergen ist mittlerweile ausgeschieden.

  • Die AHPGS hat das Masterstudienprogramm „Kieferorthopädie (Postgradualer Master of Science, M.Sc.)“ mit Beschluss der Akkreditierungs­kommission vom 10. Dezember 2020 akkreditiert.

  • Auf Gesuch der DTMD ruhte die AHPGS-Akkreditierung  ab dem 22. Februar 2025. Doch noch im Mai 2026 wurde ein ECTS-Leistungsnachweis für einen MSc-Studiengang ausgestellt – mit AHPGS-Logo.

  • Es gibt Kooperationsverträge mit der Trakia University in Bulgarien. Aber die Universität besitzt gar keine zahnmedizinische Fakultät.

Chronologie der Ereignisse

Aber von vorn: Die DTMD wurde als private  Weiterbildungseinrichtung im Juni 2017 mit Hauptsitz in Wiltz, Luxemburg, gegründet  und  als  „DTMD University  for Digital Technologies in Medicine and  Dentistry  Luxembourg  S.à r.l.“ ins Handelsregister eingetragen. Um genau diese Gesellschaft geht es in unserem Beitrag.

Geschäftsführer sind Prof. Dr. André Reuter und Prof. Dr. Ralf Uwe Rößler;  beide wurden laut Handelsregisterauszug im Dezember 2022 bestellt (B216029). Der im Handelsregister eingetragene Zweck lautet „Entwicklung sowie die Durchführung berufsbegleitender postgradualer universitärer Aus- und Weiterbildungs-Maßnahmen und Studien […] ferner die Konzeption und Durchführung von universitären und praxisorientierten Forschungs- und Studienvorhaben“.

Daneben  gibt es  mindestens  zwei weitere  DTMD-Gesellschaften:  Eine  davon  ist die  2022 gegründete Aktiengesellschaft  „DTMD University  for Digital Technologies in Medicine and  Dentistry  S.A.“ (B263848). Sie ist  inzwischen  als alleinige Gesellschafterin  der  B216029  eingetragen.

Eine weitere Gesellschaft  wurde im August 2025 in Schuttrange  in Luxemburg  gegründet: die rechtlich  eigenständige „DTMD – Institut  Supérieur  de Formation  Continue  GmbH“  (B299635). Als Geschäftsführer wurden zunächst Rößler und  Prof. Dr. Dr.  Thomas Georg Gergen ernannt; Dr. Dr.  Wolfgang Jakobs kam im Januar 2026 hinzu.  Gergen wurde am 5. Juni 2026 als Geschäftsführer aus dem Handelsregister gelöscht.   Schwerpunkt des  Institut  Supérieur  de Formation  Continue  ist demnach die Weiterbildung in Medizin, Zahnmedizin und Gesundheitsberufen sowie die Durchführung und Zertifizierung von Aufstiegsfortbildungsseminaren beziehungsweise Einzelmodulen „auf akademischem Niveau“. Warum  sie gegründet wurde, bleibt offen.

Die DTMD hat eine eigene „Zulassungs- und Anerkennungsordnung gemäß VAE“ beschlossen, datiert auf den 30. August 2022. VAE steht dabei für „Validation des acquis de l’expérience“ – sinngemäß also eine Regelung zur Zulassung und Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen. Darin legt die DTMD – im vollen Hochschulduktus – ihre akademischen Verfahren offen. Wiederholt werden Begrifflichkeiten wie Präsidium, DTMD-Prüfungskommission und Rektorat verwendet.

In dem Papier wird die Anrechnung außerhalb der DTMD erworbener Studien- und Weiterbildungsleistungen auf das Masterstudium geregelt – also, wie viele  Credits  beziehungsweise  ECTS-Punkte (European  Credit  Transfer and  Accumulation  System) angerechnet werden können. Dieses System wurde eingeführt, um Studiengänge innerhalb Europas vergleichbar zu machen und den Wechsel zwischen den Hochschulen zu erleichtern, Stichwort Bologna-Prozess.  Aber war die DTMD überhaupt berechtigt, eigenständig über die Vergabe und Anrechnung von ECTS innerhalb eines Masterstudiums zu entscheiden, wie sie es den Dokumenten zufolge für sich beanspruchte?

Über die Masterprogramme hinaus wurden in der „Zulassungs- und Anerkennungsordnung gemäß VAE“ Regelungen zu eigenen Promotionszugängen getroffen. Die DTMD tritt in der VAE  auch hier wie eine gradverleihende Hochschule auf. Unterzeichnet hat diese VAE Prof. Dr. André Reuter als Rektor und Gründer.

Um zu verstehen, warum die DTMD auf Studierende zunächst seriös wirkte, lohnt ein Blick auf die von ihr verwendeten Akkreditierungs- und Zertifizierungsnachweise: So wurde von der Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) mit Beschluss vom 10. Dezember 2020 das Masterstudienprogramm Kieferorthopädie akkreditiert – mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2026. Die AHPGS ist als gemeinnütziger Verein von der Stiftung Akkreditierungsrat mit der Durchführung von Begutachtungsverfahren von Bachelor- und Masterstudiengängen beauftragt. Daneben verwies die DTMD auf Zertifizierungen von ASCB und DeuZert. Solche Nachweise erweckten offenbar den Eindruck einer umfassenden akademischen Absicherung – tatsächlich sagen sie jedoch nichts darüber aus, ob die DTMD selbst berechtigt war, akademische Grade zu verleihen.

Ab 2021 hat sie den  „Doctorate  in  Advanced  Medicine“ (DAM) und den „Doctorate in Business Administra­tion“ (DBA) auf den Markt gebracht – mit Gergen als „Direktor“ der „Doctoral  School der DTMD“. Der entsprechende „Promotionsstudiengang“ warb mit Doktortitel, Thesis, Kolloquium, ECTS und AHPGS-Akkreditierung. Wer aber sollte den Doktorgrad rechtswirksam verleihen?

Als Zweigstelle einer Uni in Bulgarien?

Kommen wir zu Bulgarien: Der  zm  liegen detaillierte Kooperationsvereinbarungen zwischen der Trakia University in Bulgarien und der DTMD vor, die am 3. April 2024 von Rößler (DTMD) und von Prof. Dr. Dobri Yarkov (Trakia University) unterzeichnet wurden – beide im Bild auf Seite 42 zu sehen. Darin wurde die DTMD als „part of the fully recognized  and  accredited  Trakia University“ beziehungsweise als deren Zweigstelle („branch“) ausgewiesen.

In den Verträgen wurde festgehalten, dass die DTMD-Abschlüsse – nach Darstellung der Vertragsparteien nicht luxemburgisch, sondern europäisch akkreditiert – ab sofort von der Trakia Universität verliehen werden, während die Abschlussurkunden das DTMD-Siegel tragen sollten. In  Paragraf  3 heißt  es  wörtlich: „The DTMD University degrees, which are not Luxembourgish but European accredited, are only awarded by Trakia University. The degrees to be issued from now on will be awarded originally by Trakia University. At the same time, the certificates bear the seal of their branch in Luxembourg, the DTMD -University.“  Allerdings besitzt die Trakia University laut den bulgarischen Behörden gar keine zahnmedizinische Fakultät.

Dann ruhte die Akkreditierung

Im Rahmen der Recherche kontaktierten wir auch die AHPGS. Wie sie uns durch ihre Rechtsanwaltskanzlei  übermitteln ließ, hätte die DTMD der  AHPGS am 22.  Februar  2025  schriftlich  mitgeteilt, „dass sich die hochschulgesetzlichen Grundlagen in Luxemburg geändert hätten, womit es DTMD fortan versagt sei, hochschulisch in Luxemburg tätig zu sein, d. h. vor allem Begriffe wie University, Master oder Doktorat zu verwenden sowie Titel zu vergeben“.

Die  DTMD bat  laut der Kanzlei um Ruhendstellung der Akkreditierungen. „Seitens der AHPGS besteht folglich keine Akkreditierung für das Programm ‚Kieferorthopädie‘ mehr“, heißt es in einem  uns vorliegenden AHPGS-Bericht. Am 25. Februar 2025 habe man der DTMD auf ihr Schreiben vom 22. Februar geantwortet, dass  die betreffenden Studienprogramme auf der AHPGS-Webseite als „ruhend“ gekennzeichnet würden, „was auch unverzüglich [am] 05.03.2025 erfolgte“.

Die Rechnung von Zahnarzt Kiefermann über den Masterstudiengang Kieferorthopädie, die eine Woche später erstellt wurde, trägt das AHPGS-Logo allerdings noch; ebenso ein im März 2026 für das Sommersemester versendetes Programm der DTMD.

Im Mai 2026 forderte Kiefermann, nun im zweiten berufsbegleitenden Semester, einen Leistungsnachweis bei der DTMD an, den er auch im Namen von DTMD-Dekan Rößler erhielt und der für die absolvierten Module ECTS-Punkte ausweist. Im Kleingedruckten heißt es: „Alle Studienprogramme sind vollständig modularisiert und die Anwendung des ECVET Systems ist gegeben. Das Leistungspunktesystem ECVET wird synonym dem European Credit  Transfer Systems (ECTS) verwendet, das  man aus dem Bologna-Prozess für grundständige Studien kennt.“

Dadurch entsteht der Eindruck einer Gleichwertigkeit von ECTS und ECVET – es handelt sich jedoch um zwei unterschiedliche Systeme.  Eine solche Gleichsetzung ist fachlich nicht korrekt: ECTS ist dem Hochschulbereich zugeordnet, ECVET der beruflichen Weiterbildung.

Welche Rolle spielt Liechtenstein?

Am 13. April 2026 versendete die DTMD noch ein Rundschreiben an einige Master-Studierende, wonach mit Wirkung zum April 2026 die Masterprogramme der DTMD auf eine private Universität in Liechtenstein übergehen würden. Dort steht: „Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) verleiht Ihnen urkundlich den 'Master of  Advanced  Studies' (MAS). Auf der Urkunde wird Ihnen durch die Akkreditierungsgesellschaft AHPGS gleichzeitig die Äquivalenz des MAS zum 'Master of Science' (MSc) bescheinigt werden.“ Außerdem wurden 120 ECTS-Punkte, keinerlei Mehrkosten sowie unveränderte Studieninhalte und Dozierende zugesichert.

Am 21. April 2026 teilte die DTMD  – wiederum manchen Studierenden – dann mit, der begonnene  MSc-Studiengang könne aufgrund neuer hochschulrechtlicher Regelungen in Luxemburg nicht fortgeführt werden. Als Lösung stellte sie einen Wechsel an die UFL in Liechtenstein in Aussicht. Wer das nicht wolle, könne sich exmatrikulieren; die Gebühren ab dem zweiten Semester würden zurückerstattet, hieß es in der E-Mail. Mehrere Betroffene berichteten der  zm, dass sie bis heute auf diese Rückzahlungen warten.  Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass offenbar auch Rechnungen von Dozierenden unbezahlt blieben.

Am 23. April folgte eine E-Mail, in der klargestellt wurde, dass der Hochschulwechsel zur UFL nur auf Antrag möglich sei. Und die UFL werde anschließend auf Grundlage der einzureichenden Leistungsnachweise über die Zulassung entscheiden.

Ein solcher Wechsel zur UFL gelang Kiefermann aber nicht. Er erhielt (wie viele andere Mitstudierende) folgende Erklärung von Dr. Simone Telser, Abteilungsleiterin für „Studium und Weiterbildung“ an der UFL: „Die UFL hat von Beginn an darauf hingewiesen, dass über jeden Antrag auf Hochschulwechsel erst nach einer individuellen rechtlichen und akademischen Prüfung entschieden werden kann. Eine generelle Zusage für einen Hochschulwechsel oder eine Aufnahme wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt. Jede Entscheidung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen.“

Weiter schreibt sie: „Zu diesen gesetzlichen Voraussetzungen gehört insbesondere, dass die anzuerkennenden Studienleistungen an einer Hochschule oder Hochschuleinrichtung erbracht wurden, die nach den am jeweiligen Hochschulstandort geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen Grundlage eines Hochschulwechsels sein kann. Nach Abschluss dieser Prüfung mussten wir leider feststellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung eines Hochschulwechsels im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind.“

Dozenten gelang der Wechsel, den Studierenden nicht

Seit dem Sommersemester  2026  hat die UFL ein eigenes  Weiterbildungsprogramm: den „MAS Kieferorthopädie und Alignertherapie“  mit 120  ECTS-Punkten. Die  Kurse leiten zwei ehemalige  DTMD-Dozenten. Einer bezeichnet sich in seiner Vita als „Program Director  and Senior Lecturer of the  Postgraduate  Master’s  Program Digital Orthodontics & Aligner Therapy at DTMD, Luxembourg  von 2022 bis 2025“. Seit 2026 hat er diese Funktion für das entsprechende Programm der UFL inne.

Das ist die Rechtslage

In Luxemburg sind laut Artikel 66 Paragraf 3 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2023 ausschließlich die Universität Luxemburg sowie durch das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR) anerkannte spezialisierte Hochschuleinrichtungen berechtigt, Programme unter den Bezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ anzubieten, teilte uns das MESR mit. Dieses Gesetz schuf dem MESR zufolge die rechtliche Grundlage, um Instituten zu untersagen, nicht-akademische Programme als akademische zu vermarkten.

Bei der DTMD handele es sich demnach weder um eine in Luxemburg anerkannte noch um eine akkreditierte Hochschuleinrichtung, vielmehr trete die DTMD als privater Anbieter im Bereich zahnmedizinischer Fort- und Weiterbildungen in Erscheinung. Dabei seien „die von der DTMD angebotenen Programme [...] als Fortbildung einzustufen, die in Luxemburg weder akademisch anerkannt werden noch zu einem akademischen Grad führen“.  Auch die Abschlüsse, die vor dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes verliehen wurden, waren laut MESR niemals in Luxemburg anerkannte akademische Grade, da das Institut auch in der Vergangenheit in Luxemburg nicht als Hochschuleinrichtung akkreditiert war. Demzufolge seien auch die vom Institut in Aussicht gestellten Übergangsreglungen als „rechtlich unerheblich zu erachten“.  Die DTMD „war und ist somit nach luxemburgischen Recht nicht berechtigt, Masterstudiengänge anzubieten oder durchzuführen“.

Zwar sei das Institut befugt, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten – die Abschlüsse dürften jedoch nicht die Bezeichnung eines akademischen Grades tragen. Eine rechtmäßige Durchführung entsprechender Programme wäre dem MESR zufolge lediglich im Rahmen einer Kooperation mit einer ordnungsgemäß akkreditierten Hochschul­einrichtung möglich gewesen, über die die Programme hätten verliehen werden können. Hier kommt die Trakia University in Bulgarien ins Spiel.

Doch die bulgarischen Behörden hätten dem MESR indes bestätigt, dass die Universität über keine zahnmedizinische Fakultät verfügt. In der Folge habe das MESR die DTMD wiederholt aufgefordert, sich gesetzeskonform zu verhalten und keine Diplome mehr auszustellen. Weitere Kontakte zu Absolventinnen und Absolventen belegten jedoch, dass die DTMD weiterhin solche Abschlüsse ausstellt(e). Das Ministerium habe daher Klage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.

Am 6. Juli verschickte die DTMD-Geschäftsleitung eine weitere E-Mail an ihre Studierenden, in der es hieß, dass der Studienbetrieb fortan als Außenstelle der Trakia Universität durchgeführt werde. Nur stehe man gerade vor der Herausforderung, dass sich die Trakia Universität im Moment nicht an die vertraglich vereinbarten Bedingungen halte, was sich erheblich auf die vergangenen und die laufenden Studiengänge auswirken würde. Man unternehme alles Erdenkliche, um das Problem schnellstmöglich zugunsten aller Studierenden zu lösen.

Das luxemburgische Ministerium widerspricht

Das luxemburgische  Ministère  de la Recherche et de  l’Enseignement  supérieur (Ministerium für Forschung und Hochschulwesen, MESR) stellte auf unsere Nachfrage dagegen  unmissverständlich  klar: „Die Diplome der  DTMD University  for Digital Technologies in Medicine and  Dentistry sind nicht durch das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen in Luxemburg akkreditiert und waren dies auch in der Vergangenheit nicht.“  Das  Ministère  de  l’Économie  in Luxemburg (Wirtschaftsministerium) bestätigt: „Die DTMD verfügt über eine vom Wirtschaftsministerium erteilte Betriebsgenehmigung als Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung. Diese Genehmigung erstreckt sich jedoch nicht auf die Durchführung anerkannter Hochschulstudiengänge oder die Verleihung staatlich anerkannter akademischer Abschlüsse.“

Rößler  informierte die zm  in einer E-Mail vom 19. August, dass er Insolvenz angemeldet habe,  und macht die Trakia Universität dafür verantwortlich:  „Dass sich die Trakia Universität bis heute nicht an die vertraglich vereinbarten Bedingungen hält, ist bedauerlicherweise der Grund für die Insolvenzanmeldung der DTMD Luxemburg, welche daran keine Schuld trifft. Wegen Vertragsverletzung wird daher eine Klage gegen die Trakia Universität in Bulgarien eingereicht.“

Ob die DTMD tatsächlich Insolvenz angemeldet hat, konnte nicht bestätigt werden:  Im aktuellen Handelsregister ist die Insolvenzanmeldung nicht registriert [Stand 11. September 2026].

Dennoch sei Rößler zufolge die Kooperation der DTMD mit der Trakia University noch nicht endgültig gescheitert, sondern befinde sich laut einem von ihm beauftragten bulgarischen Rechtsanwalt in einem „rechtlich unbestimmten, jedoch nicht negativen Status“. Auch habe die Trakia Universität aktuell noch keine endgültige Ablehnung ausgesprochen – dort laufe eine interne rechtliche Prüfung.

„Zuständiger Ansprechpartner“ sei jedoch „Professor Dr. André Reuter, der Gründungsrektor und für die Verwaltung zuständiger Geschäftsführer der DTMD University  S.à.r.l.“. Reuter war in dieser E-Mail in CC gesetzt, reagierte aber nicht. Auf Wikipedia wird Reuter noch als „Hochschullehrer“, „Journalist“, „Unternehmer“ und „Gründungsrektor von Hochschulen und Universitäten“ geführt. Auf X bezeichnet er sich selbst als „Präsident der DTMD University“, „Gründungsrektor der  eufom  und der ISEC  University“ und „CEO des European Institute for Knowledge & Value Management (EIKV)“.

Studierenden-Statements

„Ich lebe in der Schweiz und führe den Master-Titel auf meinem Praxisschild, auf Visitenkarten und auf meiner Homepage. Solange nicht geklärt ist, welchen rechtlichen Status unser Abschluss hat, frage ich mich, ob ich mich damit schlimmstenfalls sogar selbst strafbar mache.“ 

„Ich hatte meine berufliche Selbstständigkeit auch auf den Abschluss ‚MSc Kieferorthopädie‘ aufgebaut. Diese Planung liegt jetzt erst einmal auf Eis. Ich kann vorerst nicht noch einmal 30.000 Euro investieren.“ 

„Es wirkte alles sehr formlos, ich erhielt keine Immatrikulationsbescheinigung, die Ansprechpartner wechselten häufig … So kannte ich das von meinem Spezialisierungsprogramm an einer staatlichen Universität nicht.“

„Was mich besonders trifft: Einige der Professoren, die uns an der DTMD unterrichtet haben, lehren heute im Kieferorthopädie-Programm der UFL in Liechtenstein. Auch inhaltlich gibt es große Überschneidungen. Wir dagegen haben viel Geld bezahlt und stehen bislang ohne den erwarteten Abschluss da.“ 

„Ich hatte für meinen Masterstudiengang eine Zahlung in vier Raten vereinbart. Auch zu einem Zeitpunkt, als es bereits deutliche Unsicherheiten über die Zukunft des Studiengangs gab, wurden weitere Raten von mir eingefordert.“ 

„Anfang 2025 sagte mir eine Mitarbeiterin der DTMD, niemand wisse, wie es künftig weitergehen werde. Damals habe ich diese Andeutung noch nicht verstanden.“

„In einem Zoom-Call im Frühjahr 2026 wurde uns angeboten, entweder zur UFL wechseln zu können oder uns zu exmatrikulieren und bereits gezahltes Geld zurückzuerhalten. Ich habe mich für die Rückzahlung entschieden. Bis heute habe ich das Geld nicht erhalten – auch mit anwaltlicher Unterstützung nicht.“  

„Meine Abschlussunterlagen sahen anders aus als die von Kommilitonen aus dem Vorjahr. Logos und Bezeichnungen unterschieden sich – auf den Dokumenten standen etwa ‚Diplom‘, ‚Zertifikat‘ oder ‚Urkunde‘. Das hat mich damals irritiert.“  

„Nach Beginn meines Masterprogramms erfuhr ich, dass Studierende offenbar sehr unterschiedliche Beträge zahlten. Einige berichteten von individuellen Preisnachlässen oder Stipendien, andere davon, persönlich für das Programm angesprochen worden zu sein.  Das erschien mir unseriös.“

Wie wir aus seinem persönlichen Umfeld erfuhren, ist Reuter seit mehreren Jahren an Demenz erkrankt und spätestens seit 2021/2022 nicht mehr operativ tätig. Werden in seinem Namen trotzdem noch Geschäfte gemacht?

Und jetzt?

Am Ende bleiben Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung für ein Studium, das bereits bezahlt und teils auch absolviert wurde? Und welchen Status haben die bereits verliehenen Master-Abschlüsse – sowohl die für Kieferorthopädie als auch die für Parodontologie und Implantologie?  Wie kann es sein, dass dieses zweifelhafte Geschäftsmodell so lange unbeanstandet blieb?

Fakt ist, dass eine Universität seit fast zehn Jahren  Masterstudiengänge  anbietet, dafür sehr hohe Gebühren verlangt, aber niemals zugelassen war. Die Leidtragenden sind die  Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich guten Glaubens dort eingeschrieben haben mit dem Ziel, sich beruflich  weiterzuqualifizieren – und nun vor existenziellen Problemen stehen.

Wir haben den Beitrag am 22. September aktualisiert.

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