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BZÄK-Bundesversammlung in Dresden

Zahnärzte fordern schnelle Einführung der Zuckersteuer für mehr Prävention

Die Delegierten der Bundesversammlung in Dresden diskutierten intensiv über ihren Beschluss zur Zuckersteuer. BZÄK/Tobias Koch
ao
Politik
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Die BZÄK-Bundesversammlung in Dresden hat sich heute für eine schnelle Einführung einer Zuckersteuer starkgemacht, drang aber auch auf Änderungen. Weitere Beschlüsse fassten die Delegierten zudem unter anderem zur GOZ und zum Bürokratieabbau.

Nach intensiver Diskussion verabschiedeten die Delegierten heute während ihrer Bundesversammlung in Dresden den Antrag „Zuckersteuer – so nicht!“. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, die aktuellen Pläne zur Einführung einer Zuckersteuer unverzüglich und grundlegend nach den Vorstellungen der BZÄK zu überarbeiten. Und sie verlangen, diese umgehend einzuführen, weil sie ansonsten das ursprüngliche Ziel der Gesundheitsprävention verfehle. Die Erhebung der Steuer müsse bürokratiearm erfolgen. Vor allem müssten die Einnahmen in gleicher Höhe gezielt der Prävention im Gesundheitswesen zugutekommen, heißt es im Beschluss.

Grünes Licht gab die Bundesversammlung auch für zwei Anträge zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Darin sprachen sich die Delegierten zum einen für eine eigenständige zahnärztliche Gebührenordnung aus. Begründet wird dies damit, dass der zahnärztliche Beruf ein eigenständiger Heilberuf mit eigenen Leistungs-, Kosten- und Versorgungsstrukturen sei, die eine eigenständige Gebührenordnung erforderten. Solange keine neue GOZ geschaffen worden sei, sei daher der Erhalt des bisherigen Zugriffs auf die derzeit geltende GOÄ die rechtssichere und sachgerechte Lösung.

Anpassung des GOZ-Punktwerts erneut gefordert

Zum anderen erneuerten die Delegierten ihre Forderung, den Punktwert der GOZ sofort an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Sie begründeten dies damit, dass der Punktwert 38 Jahre nicht angepasst wurde. Daher sei eine deutliche Anhebung im betriebswirtschaftlich erforderlichen Maß längst überfällig. Der Punktwert müsse mindestens einmal jährlich überprüft und angepasst werden.

Einig waren sich die Delegierten auch in ihrer Forderung, Bürokratie abzubauen, indem die externe Validierung abgeschafft wird. „Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung auf, die externe Erst- und Folgevalidierung von Kleingeräten wie zum Beispiel Thermodesinfektor und Autoklav in Zahnarztpraxen abzuschaffen“, ist der Beschluss formuliert.

„Prävention als Leitprinzip der Gesundheitspolitik verankern!“ – auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Struktur- und Finanzierungsreformen im Gesundheitswesen müssten sich an der Vermeidung von Krankheitslast, dem Gewinn gesunder Lebensjahre und der langfristigen Wirtschaftlichkeit orientieren. Konkret würde dies unter anderem bedeuten, dass Präventionsleistungen nicht budgetiert werden dürften.

Stärkung der Krisenresilienz begrüßt

Zudem sprach sich die Bundesversammlung für eine Stärkung der Krisenresilienz aus. Derzeit erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz. Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesversammlung den Deutschen Bundestag und insbesondere dessen Gesundheitsausschuss auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Zusammenarbeit aller Akteure des Gesundheits-, Zivil- und Katastrophenschutzes klar zu definieren und aufeinander abzustimmen. Dabei müsse die ambulante zahnärztliche Versorgung als ein wesentlicher Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge angemessen berücksichtigt werden. Die Expertise der zahnärztlichen Selbstverwaltung sei bei der Entwicklung entsprechender Konzepte, Strukturen und Maßnahmen einzubeziehen. Dabei sei die Finanzierung staatlich sicherzustellen, macht die Zahnärzteschaft deutlich.

Nach umfassender Diskussion stimmten die Delegierten auch dem Antrag „Bildung stärken und ernst nehmen“ zu. Darin fordert die Bundesversammlung die Bundesregierung auf, die öffentlichen Bildungsausgaben gezielt und wirksam in allen Bildungsbereichen deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig sei auch wieder verstärkt auf die Wertigkeit von Bildung und Abschlüssen auf allen Ebenen zu achten. Wissen und Handlungskompetenzen müssten vermittelt und geprüft werden. Die Zahl der jungen Menschen, die die Basiskompetenzen nicht erreichen, keinen Schulabschluss und/oder keinen Berufsabschluss haben, müsse konsequent reduziert werden. Begründet wird dies damit, dass die Zahnarztpraxen für die Ausbildung zum/zur ZFA ausreichend vorgebildete junge Menschen benötigten.

Darüber hinaus fasste die Bundesversammlung unter anderem Beschlüsse zu folgenden Themen:

  • Weiterentwicklung des EU-Berufsanerkennungsrechts

  • Mutterschutz für Selbstständige – kein Berufsverbot

  • Kein Angriff auf das duale Krankenversicherungssystem

  • Vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger

  • Bereichsausnahme für das Gesundheitswesen bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225

  • Beurteilung von medizinischen Daten und individuelle Patientenaufklärung sind (zahn)ärztliche Aufgaben!

  • Berücksichtigung des Schutzes der Vertraulichkeit des Zahnarzt-Patienten-Verhältnisses bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen

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