„Landespolitik muss öffentliche Studienplätze in der Zahnmedizin ausbauen!“
Die Ausbildung von Zahnärztinnen und Zahnärzten ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, der die Bundesländer in ihrer Verantwortung für eine wissenschaftsbasierte, qualitativ hochwertige und sozial gerechte zahnmedizinische Ausbildung nachkommen müssen.“ Das fordern die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), der Medizinische Fakultätentag (MFT), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF), die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO), die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro), die Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien (DGPro) und die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) in ihrer gemeinsamen „Stellungnahme zur Situation der Studienplätze im Staatsexamensstudiengang Zahnmedizin in Deutschland“.
Die private Ausbildung wird vorangetrieben
Was die bedarfsgerechte Planung und Finanzierung von Zahnmedizin-Studienplätzen an staatlichen Hochschulen betrifft, beobachten die zeichnenden Verbände demnach dramatische Fehlentwicklungen: „Anstatt an etablierten staatlichen Hochschulen die Ausbildungskapazität zu sichern und gegebenenfalls bedarfsgerecht anzupassen, werden Ausbildungskapazitäten außerhalb der staatlichen Hochschulen politisch als scheinbar kostengünstigere Lösung gesehen oder sogar vorangetrieben.“
Aktiv oder im Aufbau seien inzwischen weitere private Hochschulen mit Staatsexamensstudiengängen in der Zahnmedizin: „Die Universität Witten/Herdecke ist dabei ein langjährig etablierter Standort. Hinzu kommen die Medizinische Hochschule Brandenburg sowie die HMU Erfurt. Weitere Vorhaben, etwa in Fulda, werden öffentlich diskutiert.“ Im Gegenzug stünden die öffentliche Finanzierung der Hochschulen im Allgemeinen und der Zahnmedizin im Besonderen unter enormem Druck. Beispielsweise sei allein die Zahl der Studienplätze an der Berliner Charité um 25 Prozent gekürzt worden.
Und das sei unlogisch: An den staatlichen Hochschulen sei die erforderliche hochspezialisierte zahnmedizinische Infrastruktur vollumfänglich vorhanden. „Zudem bieten die staatlichen Hochschulen einen gewachsenen Personalpool an hochqualifiziertem, akademisch-wissenschaftlichem Personal und sind institutionell als Teil der kritischen Infrastruktur in Häusern der Maximalversorgung sowie in Gesamtuniversitäten verankert“, stellen die Organisationen fest. Beides sei Voraussetzung für eine schnelle Handlungsfähigkeit und Verfügbarmachung von qualitätsgesicherten Studienplätzen.
Die freie Berufswahl wird verwehrt
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Zahnmedizinstudienplätzen treffe auf eine seit Jahren weitgehend begrenzte Ausbildungskapazität: „Damit bleibt das in Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht, Beruf und Ausbildungsstätte frei zu wählen, vielen grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern im Fach Zahnmedizin faktisch verwehrt“, heißt es dort wörtlich.
Zugleich werde die Gefahr regionaler Unterversorgung durch den begrenzten zahnmedizinischen Nachwuchs verschärft, weil strukturschwache und ländliche Regionen im Wettbewerb um junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zunehmend schlechtere Ausgangsbedingungen haben und freiwerdende Praxissitze immer schwerer nachbesetzt werden können. Doch die öffentlichen Hochschulzahnkliniken seien Teil der kritischen Gesundheitsinfrastruktur.
Eine nachhaltige Sicherstellung dieser Ressource sei somit obligat und Aufgabe des Staates. Zusätzlich geschaffene Studienplätze könnten die Ausbildungslandschaft ergänzen, müssten jedoch die Einheit von Lehre, Forschung und Patientenversorgung uneingeschränkt gewährleisten und dürften zudem nicht als scheinbar kostengünstigere Lösung angesehen oder als eine Entbindung von staatlichen Pflichten eingeordnet werden.
Zwar sei zu begrüßen, dass durch die Schaffung zusätzlicher nichtstaatlicher Studienplätze junge Menschen, die ansonsten abwandern würden, in Deutschland gehalten werden, und auch gezielt regionale Versorgungslücken adressiert sowie spezifische regionalpolitische Impulse gesetzt werden könnten. „Die vorrangige Verantwortung für eine wissenschaftsbasierte zahnmedizinische Ausbildung bleibt nichtsdestotrotz staatliche Aufgabe.“
Die Unterzeichner richten ihre Forderungen insbesondere an die Landespolitik als die verantwortlichen Träger staatlicher Ausbildung:
„Zahnmedizinische Ausbildung ist staatliche Aufgabe. Sie muss wissenschaftsbasiert, qualitativ hochwertig und sozial gerecht auf Basis der Einheit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung stattfinden. Hierfür ist eine national abgestimmte Planung der erforderlichen Studienplatzkapazitäten erforderlich.“
„Etablierte Hochschulen mit vorhandener Forschungs- und Lehrinfrastruktur sowie akademischer Personalstruktur bieten qualitätsgesicherte Studienplätze an und können bedarfsgerecht und schnell auf veränderte Kapazitätsanforderungen reagieren. Sie müssen auskömmlich durch die Länder finanziert sein.“
„Ein Studienplatzausbau im nicht-staatlichen Sektor darf nur dann politisch unterstützt oder genehmigungsrechtlich flankiert werden, wenn er tatsächlich zusätzlich erfolgt und nicht einen Ersatz für unterlassene Investitionen in bestehende Hochschulen darstellt.“
„Für alle Hochschulen müssen gleichwertig hohe Anforderungen an Finanzierungssicherheit, Governance, Personalausstattung, wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals, Ausbildungskapazität, Forschungsanbindung, Qualitätsmonitoring und Krisenvorsorge gelten. Staatliche Anerkennung muss die langfristige wissenschaftliche und institutionelle Tragfähigkeit einschließen.“




