Weißer Farbstoff in Zahnpasta

EU-Kommission will Warnhinweis für Titandioxid

mg
Gesellschaft
Vier Jahre dauerte das Verfahren, jetzt soll Titandioxid – das häufig in Zahnpasta enthalten ist – als "vermutlich krebserzeugend" eingestuft werden. Dabei ist die Gefahr der oralen Aufnahme weiter unklar.

Titandioxid (TiO2) ist als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zugelassen und wird als weißes Farbpigment unter anderem in Süßwaren und Überzügen, etwa in Dragees und Kaugummi – oder aber unter der Bezeichnung CI 77891 als Weißpigment in Kosmetikprodukten wie Zahnpasta verwendet. Der Großteil des hergestellten Titandioxids kommt jedoch in technischen Anwendungsgebieten zum Einsatz, wie bei der Herstellung von Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen.

Nachdem Studienergebnisse die Entwicklung von Lungentumoren bei Ratten nach der Inhalation von Titandioxid zeigten, hatte die französische Agentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) 2015 der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag zur Einstufung von Titandioxid als krebserzeugende Substanz der Kategorie 1B (Substanz, die karzinogenes Potenzial beim Menschen hat) vorgelegt.

Mehr als zwei Jahre später kam dann auch die ECHA zu dem Urteil, dass der Stoff in Pulverform krebserregend ist, wenn er eingeatmet wird. Noch einmal zwei Jahre später folgt nun die EU-Kommission der Empfehlung der ECHA, Produkte mit E171 künftig mit einem entsprechenden Warnhinweis zu versehen. Zu dieser Festlegung sei die Brüsseler Behörde nach letzten Gesprächen mit den EU-Staaten und Interessenvertretern gekommen, heißt es in Medienberichten.

Doch auch wenn die formale Entscheidung der Kommission wie mitgeteilt noch im Oktober 2019 fällt, vergehen mindestens noch einmal zwei Jahre, bis Verbraucher den ersten Warnhinweis zu sehen bekommen. Schon jetzt gilt als sicher, dass es eine Übergangsfrist von mindestens 20 Monaten geben wird, bis die Kennzeichnungspflicht in Kraft tritt.

Bis zum Warnhinweis vergehen nochmal zwei Jahre

In jedem Fall gilt die Bewertung der Kommission nur für die Gefahr, die von der Inhalation des Stoffs und nicht von seiner oralen Aufnahme ausgeht. Auch wolle man Titandioxid nicht verbieten, stellte ein Kommissionsprecher gegenüber der Presse klar, sondern künftig nur mit einem Hinweis auf seine Krebsgefahr versehen wissen. In Frankreich ging man hingegen einen Schritt weiter. Im Frühjahr teilte das Umweltministerum mit, Titandioxid in Lebensmitteln ab 2020 zu verbieten.

Nach Darstellung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist dies ein übereilter Schritt.

"Bei der oralen Aufnahme von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff", informiert das Institut, gelte laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), "dass die verfügbaren Daten keine Hinweise auf Gesundheitsbedenken für Verbraucherinnen und Verbraucher geben." Eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge lasse sich derzeit für den Zusatzstoff nicht formulieren, heißt es weiter in einem zwölfseitigen Papier mit dem Titel "Titandioxid – es besteht noch Forschungsbedarf" .

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