Alte Konnektoren müssen bis Ende 2025 ausgetauscht werden
Die Nutzung von Smartcards, wie Security Module Card Typ B (SMC-B) und Heilberufsausweise (HBA), wird dagegen bis zum 30. Juni 2026 verlängert, teilte uns die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.
Der Austausch ist technisch nicht verlängerbar
Ausgetauscht werden müssen bis zum Jahresende alle RSA-personalisierten Konnektoren, die vor September 2020 produziert wurden und nur mit der alten Verschlüsselungstechnik arbeiten können. Bis zum 31. Dezember 2025 müssen sie zwingend durch ein neues ECC-fähiges Modell ersetzt werden. Andernfalls droht zum 1. Januar 2026 in der Praxis Stillstand, warnt die KZBV.
Es gibt dann keinen Anschluss mehr an die TI und damit auch keine Nutzung von TI-Anwendungen wie der ePA, dem E-Rezept, der eAU, KIM oder dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ). Auch das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wäre betroffen, so dass in der Folge die Quartalspauschale nicht abgerechnet werden kann. Auch offline-Szenarien funktionieren nicht mehr: So können eGKs nicht mehr eingelesen werden.
Konnektor austauschen oder Anschluss an TI-Gateway sichern
Laut der gematik befinden sich aktuell noch ca. 7.500 dieser Geräte im Feld – rund elf Prozent davon in Zahnarztpraxen. Betroffene Praxen wurden bereits mehrfach von ihren Anbietern angeschrieben. Zügiges Handeln ist laut KZBV nun wichtig. Das heißt, entweder den Konnektor austauschen oder den Anschluss an TI-Gateway sichern.
Hintergrund: Ab 1. Januar 2026 darf nur noch Technik eingesetzt werden, die das neue Verschlüsselungsverfahren ECC (Elliptic Curve Cryptography) nutzt. Geräte der RSA-only-Gerätegeneration müssen bis Ende Dezember ausgetauscht werden, weil ihre Zertifikate dann endgültig ablaufen. Eine weitere Verlängerung ist laut gematik „technisch ausgeschlossen“.








