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CME zur elektronischen Patientenakte

Machen Sie eine Fortbildung zur ePA! Online!

Seit dem 1. Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) Pflicht. Auch Zahnarztpraxen sind dazu angehalten, die ePA zu befüllen. Um welche Daten es geht, wie der Aufwand vergütet wird und was sonst noch im täglichen Gebrauch der ePA anfällt, können Zahnärztinnen und Zahnärzte ab sofort in einem Lernvideo bei den zm lernen und dabei Fortbildungspunkte sammeln.

Entscheidend für den Zugriff auf die ePA ist ein aktueller Behandlungskontext, der nachgewiesen ist, wenn die elektronische Gesundheitskarte in der Zahnarztpraxis eingelesen wird – vorausgesetzt, der Patient hat eine ePA und der Praxis den Zugriff darauf nicht verweigert.

Was in vielen Praxen immer noch nicht bekannt ist: Eintragungen in die ePA – zum Beispiel ins eZahnbonusheft – werden vergütet. Dafür stehen zwei verschiedene Positionen zur Verfügung, ePA1 für die sogenannte Erstbefüllung und ePA2 für sonstige Eintragungen. Mehr dazu erfahren Sie in der Fortbildung.

Die CME besteht aus einem Lernvideo und den von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website zur Verfügung gestellten Informationen zum ergänzenden Selbststudium. Das Lernvideo bietet eine Einführung in die wichtigsten Grundlagen und beantwortet unter anderem diese Fragen:

  • Welche Daten müssen verpflichtend oder auf Wunsch der Versicherten eingestellt werden?

  • Wann ist ein Blick in die ePA erforderlich, wann nicht?

  • Wie wird die Technik finanziert und was kann abgerechnet werden?

  • Welche Informations- und Dokumentationspflichten bestehen für Zahnarztpraxen?

  • Was ist bei Widersprüchen oder bei Einwilligungen der Patienten zu beachten?

  • Wie wird die ePA in der Praxissoftware bedient?


So erhalten Sie CME-Punkte

Wenn Sie sieben der zehn Fragen aus dem Multiple-Choice-Fragebogen richtig beantwortet haben, erhalten Sie zwei CME-Punkte. So können Sie die Pflicht zur Einführung der ePA mit einem direkten fachlichen Nutzen für Ihre Praxis verbinden.

Hier geht's zur Fortbildung

  1. Gehen Sie auf www.zm-online.de und melden Sie sich als Benutzer an.

  2. Gehen Sie auf www.zm-online.de/cme/cme-uebersicht dort finden Sie das Lernvideo zur ePA-Fortbildung.

  3. Die Informationen zum Selbststudium finden Sie unter www.kzbv.de/epa

Spätestens ab dem 1. Januar 2026 drohen bei der Nichtnutzung der ePA bundesweit Honorarkürzungen und eine reduzierte TI-Pauschale. Nutzen Sie deshalb die Zeit, um sich noch einmal im Kompaktformat über die Funktionsweise der ePA und die damit verbundenen Abrechnungsmöglichkeiten zu informieren.

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