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Notfallmediziner erarbeiten Positionspapier

Acht konkrete Empfehlungen zur Gewaltprävention

ao
Praxismanagement
Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) hat ein Positionspapier zur Gewaltprävention und zum Mitarbeiterschutz veröffentlicht. Ziel ist, Beschäftigte in Notaufnahmen und auf Intensivstationen besser auf Übergriffe vorzubereiten.

Gewalt gegen medizinisches Personal in Notaufnahmen und auf Intensivstationen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und stellt eine erhebliche Gefährdung für Mitarbeitende dar, heißt es im zwölfseitigen Positionspapier der DGIIN. 97 Prozent der Beschäftigten in deutschen Notaufnahmen berichten demnach von verbaler, 76 Prozent von körperlicher Gewalt.

Eine interprofessionelle Autorengruppe der DGIIN hat das Papier auf Basis aktueller Studiendaten, internationaler Literatur und Erfahrungen aus der klinischen Praxis erstellt. Es analysiert Formen, Häufigkeit, Ursachen und Folgen von Gewalt im Krankenhauskontext.  

Klare Führungsverantwortung und verpflichtende Schulungen

Zudem definiert das Positionspapier acht zentrale Handlungsfelder und Empfehlungen. Dazu gehören verbindliche Standardarbeitsanweisungen (SOP), eine klare Führungsverantwortung, die systematische Erfassung von Gewaltvorfällen und verpflichtende Schulungs- und Deeskalationstrainings mit Fokus auf verbale und nonverbale Kommunikationstechniken (aktives Zuhören, Körpersprache).

Darüber hinaus sieht das Papier eine strukturierte psychosoziale Nachsorge (psychosoziale Akuthilfe und Peer-Support), eine situationsangepasste Personalplanung, umfassende Sicherheitsmaßnahmen (Dienste, bauliche Anpassungen, Alarmsysteme, Videoüberwachung) sowie rechtlichen Schutz für betroffene Mitarbeitende vor.

„Gewaltprävention und Mitarbeiterschutz sind essenzielle Bestandteile der Patientensicherheit. Professionelle Kommunikationskompetenzen sind zentrale Instrumente zur Deeskalation“, heißt es im Positionspapier. Die DGIIN fordert darin, alle Maßnahmen systematisch in Krankenhäusern zu implementieren und die Finanzierung zu sichern. Eine Null-Toleranz-Kultur gegenüber Gewalt, kombiniert mit präventiven, intervenierenden und nachsorgenden Strukturen, sichere die Arbeitsfähigkeit und den Erhalt qualifizierten Personals, betont die DGIIN.

Die im Positionspapier sehr ausführlichen Handlungsempfehlungen umfassen folgende Punkte:

  1. Standardisierte Verfahrensanweisungen: Für den Umgang mit Patient:innen, die gewalttätiges Verhalten zeigen oder entsprechende Risikofaktoren aufweisen, sollen in jeder Einrichtung verbindliche Standardarbeitsanweisungen (SOP) entwickelt werden, die konkrete Handlungsanweisungen für die Beschäftigten enthalten sollen.

  2. Führungsverantwortung: Die Verantwortung für die Einschätzung von Gefährdungslagen liegt bei der Führungsebene – Gewaltprävention ist ausdrücklich Führungsaufgabe.

  3. Dokumentation von Gewaltvorfällen: Gewaltvorfälle sind als Arbeitsunfälle einzustufen, für die es in den Kliniken einen klar definierten Dienstweg gibt. Zunächst müssen Betroffene eine Erstversorgung durch medizinisches Personal erhalten und unverzüglich ihre Vorgesetzten sowie den betrieblichen Arbeitsschutz informieren.

  4. Schulungsmaßnahmen: Ein wesentlicher Bestandteil ist die gezielte Qualifizierung des Personals im Umgang mit aggressivem Verhalten und gewaltsamen Eskalationen, da Mitarbeitende sich oft nur unzureichend auf Gewaltereignisse vorbereitet sehen.

  5. Nachsorge: Für Mitarbeitende ist es ebenso wichtig, einen strukturierten und unkomplizierten Zugang zu innerklinischen Nachsorgeangeboten zu haben, wie Maßnahmen zur Prävention drohender Gewaltereignisse.

  6. Arbeitsumfeld: Zum Schutz aller Beteiligten ist in Risikosituationen sicherzustellen, dass Mitarbeitende sich nicht allein mit Patienten in einem Raum aufhalten.

  7. Sicherheitsmaßnahmen: Hier geht es um Sicherheitsdienste, bauliche Strukturen, technische Alarmsysteme sowie Videoüberwachung.

  8. Rechtlicher Schutz: Eine Strafanzeige bei Übergriffen sollte grundsätzlich dann gestellt werden, wenn es sich um strafrechtlich relevante Handlungen, wie körperliche Angriffe, Bedrohungen, Nötigungen oder andere Formen von Gewalt, handelt.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) plant derzeit eine Gesetzesverschärfung. Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen künftig in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden.

Janssens, U., Buerke, M., Busch, HJ. et al. Positionspapier der DGIIN – Gewalt gegen medizinisches Personal in Notaufnahmen und auf Intensivstationen. Med Klin Intensivmed Notfmed (2025). https://doi.org/10.1007/s00063-025-01388-0

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