G-BA: Patientenvertreter mit eigener Webseite
Auf der neuenHomepagesind alle wesentlichen Informationen über die Arbeit der Patientenvertreter im G-BA verfügbar: von Benennungsverfahren, Mitberatungsrechten über das Leitbild der Patientenvertretung bis hin zu Beispielen aus der bisherigen Themensetzung. Die Stabsstelle Patientenbeteiligung im G-BA stellt den Vertretern zudem Informationen und Hilfestellungen bereit, die sie auch interaktiv nutzen können und die sie bei der Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Mitberatungs- und Antragsrechts unterstützen.
Diese Organisationen sind berechtigt, Patientenvertreter im G-BA zu benennen: der Deutsche Behindertenrat, die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und die Verbraucherzentrale Bundesverband.