Meinung

Umsatzsteuer auf Bleaching

sg
Nachrichten
Der Bundesrechnungshof (BFH) weist darauf hin, dass Bleaching umsatzsteuerpflichtig ist. Bleaching tauche im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen und nicht umsatzsteuerpflichtigen ärztlichen Tätigkeiten auf.

Zwar seien medizinische Behandlungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, allerdings erbringen Ärzte laut BFH zunehmend auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Explizit genannt werden: „kosmetisch motivierte Brustoperationen, Faltenbehandlungen und das Entfernen von Tätowierungen, aber auch das Bleichen von Zähnen.“

Finanzämter prüfen zu lax

Die Ämter prüften die Steuerangaben der Ärzte oft nur oberflächlich, umsatzsteuerlichen Fragen werde bei Betriebsprüfungen nur wenig Beachtung geschenkt. Um die Finanzämter dafür zu sensibilisieren, dass Ärzte auch steuerpflichtige Leistungen erbringen, schlägt der BFH dem Bundesfinanzministerium vor, einen branchenspezifischen Fragebogen zu entwickeln. Damit könnten die Finanzbeamten notwendige Informationen für die Besteuerung abfragen.

Finanzminister soll Regelungen erstellen

Bislang sei jedoch nichts Konkretes geschehen, heißt es. Steuerausfälle in Millionenhöhe seien deshalb nicht ausgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium bleibe daher aufgefordert, Vorschläge für eine sachgerechte Information der Finanzämter zu erarbeiten und abzustimmen. 

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