Umsatzsteuer auf Bleaching
Zwar seien medizinische Behandlungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, allerdings erbringen Ärzte laut BFH zunehmend auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Explizit genannt werden: „kosmetisch motivierte Brustoperationen, Faltenbehandlungen und das Entfernen von Tätowierungen, aber auch das Bleichen von Zähnen.“
Finanzämter prüfen zu lax
Die Ämter prüften die Steuerangaben der Ärzte oft nur oberflächlich, umsatzsteuerlichen Fragen werde bei Betriebsprüfungen nur wenig Beachtung geschenkt. Um die Finanzämter dafür zu sensibilisieren, dass Ärzte auch steuerpflichtige Leistungen erbringen, schlägt der BFH dem Bundesfinanzministerium vor, einen branchenspezifischen Fragebogen zu entwickeln. Damit könnten die Finanzbeamten notwendige Informationen für die Besteuerung abfragen.
Finanzminister soll Regelungen erstellen
Bislang sei jedoch nichts Konkretes geschehen, heißt es. Steuerausfälle in Millionenhöhe seien deshalb nicht ausgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium bleibe daher aufgefordert, Vorschläge für eine sachgerechte Information der Finanzämter zu erarbeiten und abzustimmen.