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Falsche Stellenanzeigen in der Dentalbranche

Achtung vor fingierten Job-Annoncen!

Falsche Stellenanzeigen sind nicht mehr voller Rechtschreibfehler und stammen von einer dubiosen E-Mail-Adresse. © Tarek - stock.adobe.com
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Eine gefälschte Stellenanzeige muss heutzutage nicht mehr schlecht gemacht aussehen. Betrüger können die Namen echter Zahnarztpraxen verwenden, deren Logo übernehmen und Informationen von der Praxis-Website kopieren. Die Bewerber werden so zu falschen Anzeigen gelockt, um sie auszunehmen – und die Praxen fürchten durch den Identitätsmissbrauch um ihren Ruf.

Die Verbraucherzentrale warnte erst kürzlich wieder vor gefälschten Stellenanzeigen und den damit verbundenen Betrugsrisiken: Die (vermeintlichen) Jobangebote werden immer professioneller und täuschen mit echten Informationen. Das Ziel: Daten, Identitäten – und Geld.

Gefälschte Stellenanzeigen kommen längst nicht mehr schlecht gemacht daher. „Deshalb würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die Praxis, die diese Anzeige vermeintlich geschaltet hat, tatsächlich existiert“, warnt René Ramcke, Personalexperte und Geschäftsführer von rankingdocs. Sein Unternehmen, das sich auf die Vermittlung von Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert hat, versucht derzeit, beide Seiten – Bewerber und Praxen – für die Fake-Anzeigen zu sensibilisieren.

Misstrauisch sollte man laut Ramcke insbesondere dann werden, wenn die Kommunikation sehr schnell auf WhatsApp, Telegram oder andere Messenger verlagert wird. „Und wenn praktisch ohne richtiges Bewerbungsgespräch eine Zusage erfolgt oder ungewöhnlich früh sensible persönliche Daten verlangt werden.“ Beispiels­weise Ausweiskopien, Bankdaten oder die Aufforderung, sich über VideoIdent zu legitimieren.

Bewerber sollten heutzutage Stellenanzeigen überprüfen

Ein weiteres deutliches Warnsignal: Der Bewerber soll Geld bezahlen, etwa für Schulungen, Software, Arbeitsmaterialien oder eine angebliche Registrierung. Ebenso ungewöhnlich sei es, wenn man im Rahmen eines vermeintlichen Jobs ein Konto eröffnen, Zahlungen entgegennehmen oder Geld weiterleiten soll, stellt Ramcke klar. „Mein wichtigster Rat ist deshalb: Nicht nur prüfen, ob es die Zahnarztpraxis gibt, sondern klären, ob diese konkrete Praxis diese konkrete Stelle tatsächlich ausgeschrieben hat. Im Zweifel ruft man die Praxis über die Telefonnummer auf ihrer offiziellen Website an und nicht über eine Telefonnummer, die einem der vermeintliche Recruiter geschickt hat.“

„Wir müssen unser Bild vom typischen Internetbetrüger korrigieren. Eine Fake-Stellenanzeige muss nicht voller Rechtschreibfehler sein und von einer offensichtlich dubiosen E-Mail-Adresse kommen."

René Ramcke, Experte für Praxispersonalvermittlung


Im Fokus gefälschter Stellenanzeigen sind zuerst die Bewerberinnen und Bewerber. Beim derzeitigen Fachkräftemangel kann ein besonders attraktives Angebot glaubwürdig wirken: Versprochen werden ein überdurchschnittliches Gehalt, flexible Arbeitszeiten, wenige Stunden, eine schnelle Einstellung oder sogar administrative Tätigkeiten aus dem Homeoffice. Aber auch Praxisinhaber können Opfer werden – auf einer anderen Ebene, warnt der Experte. „Nämlich dann, wenn Kriminelle die Identität ihrer Praxis missbrauchen. Eine Praxis schreibt – vermeintlich – Stellen aus, von denen die Inhaberin oder der Inhaber aber überhaupt nichts weiß. Das ist aus meiner Sicht für Zahnarztpraxen ein besonders wichtiger Punkt, weil hier der Ruf der Praxis geschädigt wird.“

Es gibt also zwei Opfer: Bewerber, die auf einen Fake-Job hereinfallen, und Praxen, deren Name und Identitäten für diesen Betrug missbraucht werden. Das vermeintliche Jobangebot ist letztlich nur der Türöffner. Um folgende Ziele zu erreichen:

  • Eines ist: persönliche Daten abzugreifen. „Eine Bewerbung enthält (da bereits ausgesprochen) wertvolle Informationen mit dem vollständigen Namen, der Anschrift, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse, dem Lebenslauf und dem beruflichen Werdegang“, erläutert Ramcke. Werden zusätzlich eine Ausweiskopie, Bankdaten oder eine Identifizierung verlangt, könne daraus ein Identitätsmissbrauch entstehen.

  • Ein zweites: Geld. Dann sollen Bewerber beispielsweise Gebühren, Schulungen, Software oder Arbeitsmittel vorfinanzieren.

  • Besonders gefährlich ist eine dritte Variante: Der Bewerber soll ein Bankkonto eröffnen, sein eigenes Konto zur Verfügung stellen, Zahlungen empfangen oder Geld weiterleiten. Dann kann ein Opfer unbemerkt in Geldwäsche oder andere Straftaten hineingezogen werden – genau vor dieser Masche warnte zuletzt die Verbraucherzentrale.

Im Betrugsfall Kontakt beenden und Beweise sichern

Und wie sollte man sich im Fall der Fälle verhalten?Ramcke: „Bei einem verdächtigen Angebot würde ich immer einen zweiten, unabhängigen Kommunikationsweg wählen. Wenn mich beispielsweise jemand über WhatsApp anschreibt und behauptet, für eine bestimmte Zahnarztpraxis Personal zu suchen, gehe ich ins Internet auf die offizielle Praxis-Website und rufe dort über die veröffentlichte Telefonnummer an. Die entscheidende Frage lautet ganz einfach: Haben Sie diese Stelle tatsächlich ausgeschrieben und gehört diese Person zu Ihnen?"

Außerdem sollte man im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens niemals auf Anweisung eines vermeintlichen Arbeitgebers ein Bankkonto eröffnen oder ein VideoIdent-Verfahren für ein unbekanntes Finanzprodukt durchführen. Auch Geld sollte man für einen zukünftigen Arbeitgeber nicht weiterleiten oder selbst einzahlen. Und natürlich gilt: Vorsichtig bei Links und Anhängen, keine unbekannte Software installieren!

Ist man bereits einer gefälschten Anzeige aufgesessen, rät Ramcke, sofort den Kontakt abzubrechen und keine weiteren Anweisungen auszuführen – dabei unbedingt die Beweise sichern, etwa Screenshots der Stellenanzeige, E-Mails, WhatsApp- oder Messenger-Verläufe, Telefonnummern, Profile, angebliche Arbeitsverträge, Zahlungsaufforderungen und Kontodaten. Fand schon eine Geldüberweisung oder eine Kontoeröffnung statt, sollte man unverzüglich die betreffende Bank kontaktieren. Bei einer Überweisung kann Geschwindigkeit entscheidend sein. „Wurden Ausweisdaten übermittelt oder sogar VideoIdent beziehungsweise PostIdent durchgeführt, muss man das besonders ernst nehmen. Dann sollte geprüft werden, ob möglicherweise Konten oder andere Finanzprodukte auf den eigenen Namen eröffnet worden sind“, so der Experte.

Bei einem tatsächlichen Betrugsfall beziehungsweise Identitätsmissbrauch sollte außerdem die Polizei eingeschaltet und die betrügerische Stellenanzeige beim jeweiligen Portal oder sozialen Netzwerk gemeldet werden. Wer bereits Geld für den vermeintlichen Arbeitgeber empfangen oder weitergeleitet hat, sollte ebenfalls sehr schnell handeln. In solchen Fällen können neben dem eigenen Schaden strafrechtliche Fragen entstehen, beispielsweise im Zusammenhang mit Geldwäsche. „Dann kann zusätzlich anwaltlicher Rat sinnvoll sein.“

Fazit

Zahnarztpraxen sollten das Thema nicht ausschließlich als Problem der Bewerberinnen und Bewerber betrachten. Die eigene Praxis kann selbst als „Absender“ eines Betrugs missbraucht werden. Mit den frei verfügbaren Informationen von Praxiswebsites, Bewertungsportalen und sozialen Netzwerken sowie mit den heutigen technischen Möglichkeiten lässt sich eine bestehende Praxis digital sehr überzeugend imitieren. Ein professionelles Erscheinungsbild ist deshalb kein Echtheitsbeweis (mehr).

„Deshalb sollte auf der Karriere- oder Jobseite der Praxis eindeutig erkennbar sein, welche Stellen tatsächlich ausgeschrieben sind und über welche Kanäle Bewerber kontaktiert werden.“ Werden der Praxisname, das Logo oder Mitarbeiteridentitäten für Fake-Stellenanzeigen missbraucht, sollte die Praxis schnell reagieren und die eigene digitale Identität schützen: Beweise sichern, die Anzeige beim Portal melden, gegebenenfalls Strafanzeige erstatten und auf den eigenen Kanälen vor der gefälschten Anzeige warnen.

Wann die Alarmglocken angehen sollten!

  • Die Kommunikation wird sehr schnell auf WhatsApp, Telegram oder andere Messenger verlagert.

  • Ohne dass ein persönliches Gespräch stattgefunden hat, werden persönliche Daten abgefragt.

  • Man wird aufgefordert, sich über VideoIdent zu legitimieren, Bankdaten oder eine Ausweiskopie preiszugeben.

  • Bewerber sollen Geld bezahlen für Schulungen, Software, Arbeitsmaterialien oder eine angebliche Registrierung.

  • Der Bewerber soll ein Konto eröffnen, Zahlungen entgegennehmen oder Geld weiterleiten.

Für Bewerber würde er die wichtigste Regel auf einen Satz reduzieren: Nicht prüfen, ob es die Praxis gibt, sondern prüfen, ob die Praxis bestätigt, dass es genau diese Stelle und genau diesen Ansprechpartner gibt.

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