Akutversorgung ohne Umwege
Das ist die Ausgangslage
Die drei Säulen der Notfallversorgung in Deutschland – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste – sind nicht ausreichend miteinander vernetzt. „Hilfesuchende entscheiden oft selbst über den Versorgungsbereich – und diese Selbsteinschätzung ist manchmal fehleranfällig. Die Folgen sind: Fehlsteuerung und Überlastung von insbesondere Notaufnahmen und Rettungsdiensten“, berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem FAQ zur Reform der Notfallversorgung. Um Doppelstrukturen zu beseitigen und dadurch entstehende Kosten für das Gesundheitssystem zu vermeiden, hat das Bundeskabinett am 22. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Es ist bereits der dritte Anlauf, diesen Versorgungsbereich zu reformieren.
Was sich ändern soll
Das Ziel ist, Notfälle ohne Umwege in die richtige Versorgungsebene zu lotsen und die Akutversorgung effizienter zu machen. Um das zu gewährleisten, sieht der Kabinettsentwurf folgende Maßnahmen vor:
Im Zentrum steht die telefonische oder digitale Ersteinschätzung. Die Notrufnummern 112 und 116 117 werden so miteinander verzahnt, dass ein bundesweit einheitliches Leitsystem für medizinische Notfälle entsteht und bisherige Parallelstrukturen verschwinden. Dazu wird die 116 117 zur Terminservice- und Akutleitstelle ausgebaut, die ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermittelt. Über die Notrufnummer 112 wird für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen weiterhin eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar bleiben.
Die Akutversorgung sollen zukünftig digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) übernehmen, die rund um die Uhr erreichbar sind. Ein INZ besteht aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Hier werden die Patientinnen und Patienten nach Dringlichkeit eingestuft und in die passende Versorgungsebene geleitet. Die Bundesregierung schätzt die nötige Anzahl der INZ auf rund 750.
Im Zuge der Reform soll der Rettungsdienst, speziell das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports, Sachleistung der GKV werden.
Kosten und Einsparpotenziale
In der GKV ist nach BMG-Schätzungen eingangs pro Jahr mit Mehrausgaben von 140 Millionen Euro für den Ausbau des aufsuchenden Dienstes und 42 Millionen Euro für den Mehrbedarf aufseiten der Akutleitstellen zu rechnen. Mit weiteren 100 Millionen Euro werde vermutlich die zusätzliche Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung zu Buche schlagen, der Anschluss der medizinischen Notfallrettung an die Telematik-Infrastruktur mit 26 Millionen. Von 2027 bis 2031 sollen 225 Millionen Euro für die notwendigen Investitionen in die digitale Infrastruktur der Leistungserbringer der Notfallrettung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität kommen. Welche Gesamtkosten durch die Reform genau entstehen, könne man allerdings nicht abschließend beziffern.
Langfristig rechnet die Regierung mit einem jährlichen Einsparpotenzial in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro; durch besser gesteuerte Rettungseinsätze könne mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr eingespart werden.
Die Ärzteschaft übt Kritik
Laut Kabinettsentwurf sollen die KVen neben ihrer Beteiligung an den Notdienstpraxen in den INZ auch das Netz der ambulanten Bereitschaftspraxen sowie die 116 117 weiterbetreiben. Eine solche umfassende telemedizinische Beratung sowie ein aufsuchender 24-7-Notdienst zusätzlich zur Regelversorgung sei personell wie finanziell nicht umsetzbar, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – vor allem, weil im ambulanten Bereich durch das im Juli 2026 verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Milliarden eingespart werden sollen. Zudem werde dadurch eine neue, niedrigschwellig zugängliche Versorgungssäule geschaffen. „Statt Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe 24/7 in ein Auto zu setzen und zu Patienten zu fahren, sollte der Fokus aus Sicht der KBV vielmehr darauf gelegt werden, Patientinnen und Patienten zielgerichtet und bedarfsgerecht in Richtung Ärzteschaft zu lenken“, argumentiert die Ärztevertretung.
Das BMG betont, dass der aufsuchende Notdienst nur für Menschen zuständig sein soll, die nicht in eine Arztpraxis oder ein INZ kommen können und auch nicht telemedizinisch behandelt werden können. „Insbesondere soll diese Versorgung auch auf die besonderen Belange von Pflegebedürftigen eingehen und Versorgungslücken insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten oder solche mit unabdingbaren Betreuungsverpflichtungen schließen“, heißt es im Gesetzentwurf. Dadurch könnten Fahrten in die Notaufnahmen der Krankenhäuser und nicht bedarfsgerechte Einsätze der medizinischen Notfallrettung reduziert werden.
Das sagt die Zahnärzteschaft
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die KZVen – entgegen der bisherigen Rechtslage – verpflichtet werden, die Versicherten bundesweit einheitlich im Internet über die Sprechstundenzeiten der Zahnarztpraxen sowie barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu informieren. Das lehnt die Zahnärzteschaft – weil unverhältnismäßig – ab. Zudem kritisieren die zahnärztlichen Berufsorganisationen, dass aus der Neuformulierung des § 105 Abs. 1b SGB V nicht mehr wie bisher klar hervorgeht, dass neben den KVen auch KZVen zusätzliche Geldmittel zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes beantragen können. Dieser Anspruch muss aus Sicht der Zahnärzteschaft im Gesetzestext klargestellt werden.
„Die Pläne greifen zu kurz“
Im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 9. September 2026 betonte eine Notfallsanitäterin aus Berlin, dass nur eine gut durchdachte Reform zu einer Verbesserung der Notfallversorgung führen werde. Sie merkte an, dass die Notrufnummer 112 oft von Hilfesuchenden genutzt werde, die sich zwar nicht in akuter Not befinden, aber keine Alternative kennen. Dazu gehörten Menschen ohne Hausarzttermin oder in psychischen Notlagen sowie Ältere und Pflegebedürftige. „Der Rettungsdienst ist Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekommen“, sagte sie und unterstrich, dass Patientinnen und Patienten ohne verlässliche ambulante Angebote weiterhin den Rettungsdienst beanspruchen würden.
Die nächsten Schritte
Der Gesetzentwurf hat inzwischen die 1. Lesung im Bundesrat und Bundestag durchlaufen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für Mitte Oktober angesetzt, der Termin für die 2./3. Lesung im Bundestag steht zurzeit noch nicht fest (Stand 30. September 2026).






