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BZÄK aktualisiert GOZ-Webseite

So klappt’s mit der Honorarvereinbarung

GOZ-Startseite nach dem Umbau © Chudik – stock.adobe.com/zm-Screenshot
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Wie können Praxen § 2 GOZ rechtswirksam anwenden und die Patientinnen und Patienten am besten in die Honorarvereinbarung einbinden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die überarbeitete GOZ-Infowebseite der Bundeszahnärztekammer.

Die Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ spielt eine wichtige Rolle für Zahnarztpraxen, weil sie individuelle Anpassungen der Vergütung ermöglicht. Diese Option wird von vielen jedoch nur zögerlich genutzt. Dabei fördert § 2 – korrekt angewendet – Transparenz und Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient und schafft Freiräume für die Praxen, der allgemeinen Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte Rechnung zu tragen.

Eine neue Struktur und eine bessere Nutzerfreundlichkeit

Um die wichtigsten Regeln rund um das Aushandeln und Dokumentieren von Honorarvereinbarungen zu erläutern, hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schon seit Längerem eine Info-Webseite zum Thema eingerichtet. Nun wurden das Angebot und die Seitenstruktur umfassend aktualisiert. Zahnärztinnen und Zahnärzte finden hier praxisnahe Tipps und Kommunikationsleitfäden, mit deren Hilfe sie die Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten transparent und zielführend gestalten und die Honorarvereinbarung rechtssicher aufsetzen können.

Beim Relaunch wurden die Struktur, die Navigation und die Darstellung der Inhalte grundlegend optimiert. Die Nutzerfreundlichkeit wurde nochmals verbessert, sodass man schneller und einfacher auf die relevanten Informationen, Vorlagen und Unterstützungsmaterialien zugreifen kann.

Behandelt werden Fragen, die sich viele Niedergelassene im Zusammenhang mit der Honorarvereinbarung immer wieder stellen, etwa warum man überhaupt vereinbaren sollte und wie man das Honorar richtig kalkuliert. Die Webseite geht zudem darauf ein, wie man sein Team schulen kann und wo aktuell Fortbildungen zur Honorarvereinbarung angeboten werden. Und es gibt ein elfminütiges Erklärvideo. Was zu tun ist, wenn die PKV die Vereinbarung moniert oder es zum Streit mit Patienten kommt, sind weitere Punkte, auf die die BZÄK eingeht.

Im Downloadbereich steht eine Vielzahl von Materialien zur Verfügung, unter anderem ein Musterformular Honorarvereinbarung sowie andere Mustertexte (zum Beispiel Ablehnung durch Beihilfe oder Versicherung). Die Seite bietet darüber hinaus Argumentationsleitfäden, Musterrechnungen, Broschüren und Wartezimmer-Plakate (links) zum Thema GOZ.

Hier geht’s zur GOZ-Website: https://goz-honorarvereinbarung.de/

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