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Reinigungskonzept für die Praxis

Wer reinigt was?

Die Reinigungskraft kommt abends, wenn das Team schon weg ist. Man kennt sich vom Zettel am Kühlschrank. © peopleimages.com - stock.adobe.com
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Im Behandlungszimmer ist jeder Handgriff geregelt. Doch draußen am Tresen sieht es anders aus: Die Aufgaben und Zuständigkeiten vom Team und der Reinigungsfirma sind nicht vollständig geklärt. Wer reinigt also was? Gebäudereinigermeister Ewgeni Jussufov über das eine Blatt Papier, das fehlt – und mit dem Ordnung einkehren würde.

Am Empfang steht das Demo-Gebiss auf dem Tresen und lächelt jeden an, der hereinkommt. Gewischt wird drumherum. Die ZFA denkt sich: „Nicht mein Job!" Im Vertrag steht für sie in Sachen Reinigung meist „frei zugängliche Flächen“. Für die Behandlung hat sie klare Regeln, für den Rest der Praxis keinen konkreten Auftrag. Das Gebiss gehört für sie zur Einrichtung, wie die Grünpflanze in der Ecke, für die es schließlich auch keinen Gießplan gibt.

Das Gebiss steht aber nicht zufällig da. Jemand hat ihm diesen Platz gegeben – und genau deshalb fasst die Reinigungskraft es ebenfalls nicht an. In der Folge spricht es keiner an, denn keiner ist (oder fühlt sich) zuständig. Beide haben recht und es bleibt alles, wie es ist. Das Gebiss ist nur eines von vielen Beispielen in einer Zahnarztpraxis. Darunter ist es übrigens sauber. Da kommt ja auch nichts hin.

Eine Tür weiter, im Behandlungszimmer, ist jeder Schritt anhand des Hygieneleitfadens beschrieben. Der Musterhygieneplan von der Bundeszahnärztekammer und dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) regelt Flächen und Böden dort. Über den Flur, den Tresen oder die Türrahmen und so weiter steht im Hygieneplan dagegen wenig. Es fehlt also ein Blatt Papier, damit der Reinigungsplan vollständig ist.

Auch eine Putzkraft muss unterwiesen sein

Unterwiesen wird anhand des Hygieneplans explizit auch das Reinigungspersonal fremder Firmen. Unterweisen muss deren Arbeitgeber. Die Praxis als Auftraggeberin informiert also die Reinigungsfirma über die Regeln des Hauses. Das geschieht vor dem ersten Einsatz und danach mindestens jährlich. Spätestens dann reden beide Seiten miteinander. Und hier kommt der Plan ins Spiel!

Eine typische Anfrage an einen Reinigungsbetrieb lautet: „Praxis, 200 m2, 5-mal die Woche.“ Das klingt präzise. Meiner Erfahrung nach ist daran aber leider oft nur die Quadratmeterzahl präzise. „5-mal die Woche“ kann nämlich auch heißen: 5-mal der Eingang und nie das Wartezimmer. Vertragsgemäß wäre übrigens beides.

Besser ist eine Frequenz für jeden Bereich, idealerweise gleich als Plan nach Wochentagen. Zum Beispiel so:

  • täglich: Böden der Behandlungszimmer, Eingang, Flur, Toiletten, Tresen, Türklinken, Lichtschalter, Papierkörbe, Staub wischen im Wartezimmer

  • montags: Boden im Wartezimmer, Stühle gründlich

  • dienstags: Platz für die seltenen Arbeiten

  • mittwochs: Boden im Wartezimmer

  • donnerstags: Platz für die seltenen Arbeiten

  • freitags: Boden im Wartezimmer

Eine dieser seltenen Arbeiten ist der Türrahmen, diesen täglich zu wischen, ergibt keinen Sinn, alle drei Monate jedoch schon. Dasselbe gilt für die Lampen und die Lüftungsgitter. In ordentlichen Leistungsverzeichnissen ist das längst aufgelistet, in vielen Praxen steht dort nach meiner Erfahrung: nichts. Der Staub oben auf dem Rahmen ist dann älter als die jüngste Auszubildende.

Spezialfall Boden(belag)

Der Boden hält 25 Jahre, die Schicht darauf nicht

Noch etwas, das leicht vergessen wird: Unter all dem Praxisbetrieb liegt der Boden – oft Linoleum, PVC oder Kautschuk. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung setzt für geklebtes Linoleum und homogenes PVC 25 Jahre Nutzungsdauer an. Das ist allerdings ein Planungswert, kein Versprechen. Viele Beläge tragen zusätzlich eine Pflegeschicht. Sie ist das Verschleißteil, denn sie schützt den Belag und nutzt sich an den Laufwegen ab. Wo die Patienten gehen, sieht man nach einem Jahr auch ohne Abklatschprobe. Nach meiner Erfahrung sollte die Schicht einmal im Jahr erneuert werden – auch das gehört als Intervall mit in den Plan.

Teuer wird es, wenn statt der Schicht der Belag leidet. Linoleum besteht unter anderem aus Leinöl, starke Lauge greift es an. Wer Linoleum regelmäßig stark alkalisch reinigt, bekommt eine stumpfe, spröde Oberfläche. Dann erlebt der Belag seinen 25. Geburtstag nicht. Vorsicht gilt auch beim Desinfektionsmittel, denn manche Präparate sind selbst alkalisch. Ob sie zum Belag passen, weiß der Hersteller. Dessen Pflegeangabe gehört in den Boden-Plan, in einem Satz. Und vor jeder neuen Beschichtung die Antwort auf die Frage, womit die alte abgeht: Manche lässt sich nur mit einem alkalischen Grundreiniger entfernen.

Für den Alltag braucht es wenig. Für Fußböden im Behandlungsbereich hält der Leitfaden eine Feuchtreinigung am Ende des Arbeitstages für ausreichend. Gewischt wird mit Wechselmopps, Wischbezügen, die für jeden Raum frisch aufgezogen werden. Der benutzte Bezug geht nie zurück in den Eimer. Laut Leitfaden wird er bei mindestens 60 Grad mit Vollwaschmittel oder bei 90 Grad gewaschen und danach getrocknet.

Mit einem Plan lautet die Frage: „Ist alles erledigt, was für gestern drinsteht?" Die Reinigungskraft hakt mit ihrem Kürzel ab. Auch eine Vertretung weiß dann am ersten Abend, was zu tun ist, und muss nicht raten, wofür der gelbe Lappen da ist.

Was auf das Blatt gehört

Der Plan beantwortet für jeden Bereich fünf Fragen. In den Vertrag gehört er als Leistungsverzeichnis.

  • Wer? Das Praxisteam oder der Dienstleister? Die Behandlungseinheit und die Arbeitsflächen im Behandlungsbereich bleiben beim Team, den Boden darunter wischt der Dienstleister. Kanülenbehälter öffnet und leert die Reinigungskraft nie, verschließen und entsorgen macht das Praxisteam. Festgelegt wird beispielsweise auch, wer die Mopps wäscht und wem die Reinigungskraft Mängel meldet. Vor dem ersten Einsatz unterschreibt sie eine Verschwiegenheitserklärung.

  • An welchem Tag? Etwa Montag bis Freitag, jeder Bereich mit seinem Tag

  • Wie oft? Täglich, wöchentlich, alle drei Monate, und einmal im Jahr zum Beispiel die Grundreinigung. „Nach Bedarf" ist keine Frequenz. Der Bedarf meldet sich nie.

  • Womit? Das Mittel je Belag und die Tuchfarbe je Bereich. Die Farben sind nicht genormt, üblich ist aber rot für die Toilette, gelb für das übrige Sanitär, grün für Küche und Sozialraum, blau für Mobiliar und Empfang. Wird desinfizierend gereinigt, stehen das Präparat, die Konzentration und die Einwirkzeit nach Herstellerangabe dabei. Und das Toilettentuch kommt nie an den Tresen.

  • Was muss vorher weg? Patientenunterlagen räumt das Team abends ohnehin wegen der Schweigepflicht weg. Das Gebiss kann dabei gleich mit. Es hat nichts dagegen.

Der Plan muss nur aufgesetzt werden – einmal nur

In den Plan gehört nicht nur, was gereinigt wird, sondern auch in welcher Reihenfolge. Die Regel lautet: vom Sauberen zum Schmutzigen und von oben nach unten. Zuerst kommen der Empfang, das Büro und das Wartezimmer, dann der Flur, zuletzt die Toiletten. Im Raum wird erst Staub gewischt, dann der Boden. Wer die Toilette zuerst macht, trägt sie mit Tuch und Mopp durch die ganze Praxis. Das Farbsystem der Tücher hilft dabei, ersetzt die Reihenfolge aber nicht. Ein Satz im Plan genügt, und die Vertretung hält sich am ersten Abend genauso daran wie die Stammkraft.

Der Plan muss nur einmal aufgesetzt und aufgeschrieben werden. Einen Entwurf kann der Dienstleister liefern, verantwortlich bleibt die Praxis. Als Anlage zum Hygieneplan abgelegt, gibt er auch der Unterweisung eine Grundlage. Einmal im Jahr lohnt ein Blick, ob er noch stimmt.

Danach ändert sich für die Reinigungskraft wenig und für die Praxis viel. Das Gebiss wird abends zur Seite gestellt, der Tresen darunter sieht wieder mal ein Tuch. Und der Türrahmen weiß endlich, wann er dran ist: Alle drei Monate. Er hat lange genug gewartet.

Ewgeni Jussufov

Gebäudereinigermeister und
Bachelor Professional sowie Geschäftsführer der G+C Facility GmbH in Berlin

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