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10 Jahre KZVB-Zweitmeinung

zm/pm
Nachrichten
Die Zahnarzt-Zweitmeinung der KZV Bayerns feiert ihr zehnjähriges Jubiläum. Rund 4.600 Patienten haben den Service der Beratungsstelle seitdem in Anspruch genommen.

Kein Geringerer als Hermann Imhof, Patientenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, war ins Münchner Zahnärztehaus gekommen, um der KZVB zu ihrem kleinen Jubiläum zu gratulieren. Die Staatsregierung wünsche sich mündige, selbstbewusste und aufgeklärte Patienten, betonte der Landtagsabgeordnete in seinem Grußwort. Zwar würden mittlerweile viele Patienten im Internet recherchieren, doch ersetze dies nicht die kompetente Beratung durch einen zweiten Arzt oder Zahnarzt. Viele Angebote im Netz seien zudem weder unabhängig noch frei von kommerziellen Interessen. Hier könne die Zweitmeinung der KZVB punkten. Besonders erfreulich sei, dass über 90 Prozent der Patienten, die eine zweite Meinung bei der KZVB einholen, zu ihrem Behandler zurückkehrten. 

"Hier ist viel Überzeugungsarbeit notwendig gewesen!"

KZVB-Chef Dr. Janusz Rat erinnerte an die anfänglichen Widerstände einiger Kollegen gegen die Zweitmeinung: "Hier ist viel Überzeugungsarbeit notwendig gewesen!" Mittlerweile sei das Angebot aber sowohl bei den Zahnärzten als auch bei den Krankenkassen und den unabhängigen Patientenberatungsstellen anerkannt und akzeptiert. Rat: „Gerade die Einführung der befundorientierten Festzuschüsse im Jahr 2005 führte zu einem erhöhten Beratungsbedarf, auf den die KZVB mit der Zweitmeinung reagiert hat. Aufgrund des großen Erfolgs in München haben wir das Angebot schnell auch auf Nürnberg ausgedehnt.“ 

Mittlerweile gibt es nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für kieferorthopädische Behandlungen die kostenlose Zweitmeinung in den beiden Zahnärztehäusern München und Nürnberg. Alle Zahnärzte, die in der Zweitmeinung tätig sind, verpflichten sich, die Patienten drei Jahre lang nicht selbst zu behandeln, um ein Höchstmaß an Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung zu gewähren.

Weitere Informationen über die Zahnarzt-Zweitmeinung finden Sie aufwww.kzvb.de  unter „Blickpunkt Patient“.

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