48.290 Arzt- und Zahnarztpraxen beantragten Kurzarbeit
Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin der Grünen für Gesundheitsförderung, fragte bei der Bundesregierung nach, wie viele Anträge auf Kurzarbeitergeld anlässlich des Corona-Virus bis heute von Krankenhäusern mit gesetzlichem Versorgungsauftrag und von niedergelassenen Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland gestellt und wie viele davon genehmigt wurden.
Kurzarbeit für über 400.000 Beschäftigte in Praxen und Kliniken
Laut Bundesregierung meldeten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den Monaten März bis Mai bundesweit 1.235 Krankenhäuser und 48.290 Arzt- und Zahnarztpraxen für 83.304 beziehungsweise 326.680 Beschäftigte Kurzarbeit an. Die tatsächlich realisierten Kurzarbeiterzahlen fielen jedoch erfahrungsgemäß niedriger aus. Eine Unterscheidung nach Facharztrichtungen sei nicht möglich.
Tabellen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld / Anzeigen und Personen in Anzeigen
(Zeitreihe - vorläufige Daten für Monat Juni 2020, Datenstand 25. Juni 2020)
Eingegangene Anzeigen
Personen in Anzeigen
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"Es war richtig, sehr schnell einen Schutzschirm für Krankenhäuser und ärztliche Praxen aufzuspannen", kommentierte Kappert-Gonther die Zahlen. "Nun muss der Corona-Schutzschirm für das Gesundheitswesen gründlich evaluiert werden." Angesichts der Ausgleichszahlungen sei die Zahl der Kurzarbeitsmeldungen überraschend hoch. Für vergleichbare Situationen müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass die Unterstützung aus Steuermitteln passgenau ist und nicht womöglich an den tatsächlichen Bedarfen vorbeigeht.
Anmerkung der Redaktion: Im Unterschied zu den Arztpraxen erhielten die Zahnarztpraxen keine Corona-Unterstützung aus dem Rettungsschirm. Für sie gab es - festgehalten in der SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung - nur eine Liquiditätshilfe.
Hintergrund zur Statistik
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