Apotheken sollen Paracetamol rationieren
Ausgelöst wurden sie unter anderem nach einer Warnung der Weltgesundheitsorganisation WHO, die in der vergangenen Woche vor der Einnahme von Ibuprofen gewarnt hatte:. Patienten, die eventuell mit Sars-CoV-2 infiziert sind, sollten ohne ärztlichen Rat kein Ibuprofen einnehmen, denn dies könne zu schweren Covid-19-Verläufen führen. Stattdessen sollten die Menschen bevorzugt Paracetamol einnehmen.
Eine Packung pro Person in Berliner Apotheke
Die WHO hat ihre Ibu-Warnung wegen fehlender wissenschaftlicher Belege mittlerweile wieder zurückgenommen. Die Kunden sind trotzdem verunsichert und kaufen weiter unbeirrt Paracetamol. Auf Vorrat, wie Klopapier und Nudeln. Testkauf in einer Berliner Apotheke, bei Paracetamol sind die Regeln derzeit tatsächlich streng: Eine Packung pro Person – mehr gibt’s nicht. „Mehr darf ich im Augenblick nicht herausgeben“, sagt die Apothekenmitarbeiterin freundlich, aber bestimmt.
Spahns Brief an die Branche
Am vergangenen Freitag hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die Hamsterkäufe in deutschen Apotheken reagiert und per Anordnung Höchstmengen innerhalb der Lieferkette festgelegt. Spahn schrieb am 23. März an die ABDA (Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände) und den Großhandelsverband Phagro.
„Durch die verstärkte Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zu Lieferengpässen bei paracetamolhaltigen Arzneimitteln“, stellte er in dem Brief fest. Hersteller, Großhandel und Apotheken sollten deshalb die Belieferung und Abgabe dieser Arzneimittel „nur für den im akuten Behandlungsfall benötigten Mengen und nur nach Prüfung geeigneter, therapeutischer Alternativen vornehmen“, so der Bundesgesundheitsminister.
Beschränkung der Paracetamol-Verordnungen auch für Ärzte
In dem Schreiben gibt Spahn deutliche Vorgaben: Apotheken sollen „im Rahmen ihrer pharmazeutischen Beratung therapeutische Alternativen erwägen und paracetamolhaltige Arzneimittel nur abgeben, wenn therapeutische Alternativen im individuellen Falle nicht infrage kommen“. Dies gilt sowohl für Vor Ort-Apotheken als auch für Online-Apotheken.
An die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ging in dem Schreiben die Aufforderung, verschreibungspflichtige paracetamolhaltige Arzneimittel nur noch nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.
Auch in anderen europäischen Ländern können Kunden derzeit nicht so viele paracetamolhaltige Arzneimittel kaufen, wie sie vielleicht gerne möchten. Im Nachbarland Schweiz dürfen Apotheker seit einer Woche nur noch eine Packung pro Person abgeben, auch in Frankreich gilt derzeit diese Rationierungs-Maßnahme.