Bayerische Landeszahnärztekammer fordert Ende der Maskenpflicht
Mit Ablauf des 7. April 2023 endet die bundesrechtliche Maskenpflicht für PatientInnen und BesucherInnen – unter anderem in Zahnarztpraxen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) betont die Eigenverantwortung der bayerischen Zahnärzte und appelliert, diese Regelung bereits vor dem Stichtag Anfang April zu beenden.
In der vergangenen Woche forderte der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU), die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht für Patienten sowie Besucher bereits vor dem 7. April 2023 auszusetzen. Die BLZK unterstützt diesen Appell.
„Unsere bayerischen Zahnärzte haben in den vergangenen zwei Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sie die Herausforderungen der Corona-Pandemie in ihren Praxen eigenverantwortlich meistern können", sagt BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl. „Weitere Vorschriften und eine Aufrechterhaltung der Maskenpflicht bis zum 7. April 2023 sind aus unserer Sicht nicht nötig. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere Zahnärzte selbst am besten entscheiden können, welche Maßnahmen in ihren Praxen notwendig sind und welche nicht.“