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Begutachtung: MDK setzt Zielvorgaben

ck/pm
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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) hat offenbar Zielvorgaben formuliert, wonach 30 Prozent der Pflegefälle nach Aktenlage zu begutachten waren.

Wie Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" ergaben, ist laut internen Unterlagen des MDK vom Mai 2012, dass im Durchschnitt "eine Aktenlagebegutachtung von 30 Prozent in jedem Beratungs- und Begutachtungszentrum" anzustreben sei. Im Juli 2012 wurde einem weiteren internen Protokoll zufolge dieses Ziel erreicht: Der Durchschnitt zur Aktenlagebegutachtung liege "mittlerweile bei 30 Prozent".

Politiker zieht Unabhängigkeit der Begutachtung in Zweifel

In der Politik stößt diese Vorgabe auf Kritik. Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte dem TV-Team, dass Zielvorgaben, Quoten oder Zielmargen in diesem Zusammenhang "gar nicht gehen". Schweitzer weiter: "Und wenn mir (...) der Nachweis geliefert wird, dass es (...) eine Zielvorgabe gibt, an die man sich dann auch noch hält, dann habe ich auch schon ganz große Zweifel, ob die Unabhängigkeit der Begutachtung tatsächlich so gelebt wird, wie ich es für richtig halte."

Schweitzers Ministerium ist für die Rechtsaufsicht über den MDK zuständig. Das Ministerium hat inzwischen eine Stellungnahme vom MDK angefordert und erhalten. Weitere Gespräche würden folgen, sagte das Ministerium.

Sozialrechtler Prof. Ingo Heberlein befürchtet bei solchen Zielvorgaben Nachteile auch für die Patienten: "Diese Vorgabe ist also einmal gesetzwidrig, weil nämlich das Gesetz vorsieht, dass in der Regel Begutachtungen nach häuslicher Situation zu erfolgen haben, sich also der Gutachter zum Versicherten hinzubegeben hat. Zum Zweiten, dass nur in Ausnahmefällen Gutachten nach Aktenlage erstellt werden." Bei 30 Prozent sei dies keine Ausnahmesituation mehr.

Außerdem, so Heberlein, sei es nicht akzeptabel, dass diese Vorgabe für Gutachter dienstlich verpflichtend sei. Die Gutachter würden dadurch in ihrer Unabhängigkeit unmittelbar angegriffen, weil sie nicht mehr nach ihrem medizinisch-pflegerischen Gewissen entscheiden könnten.

Der MDK antwortete dem Magazin zufolge auf die Frage nach Vorgaben zur Begutachtung nach Aktenlage nur vage. Der Verwaltungsrat schließe seit Jahren Ziele mit der Geschäftsführung ab, "die sich je nach Aufgabengebiet in den Zielvereinbarungen einzelner Mitarbeiter wiederfinden. Die Ziele im Bereich der Pflegebegutachtung sind seit Jahren unverändert."

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