Bundesärztekammer plädiert für zügige Einführung der Zuckersteuer
Wie die Bundesärztekammer mitteilte, ist eine am Zuckergehalt orientierte Steuer aus Sicht der Ärzteschaft ein wirksames Instrument, um den Konsum stark gezuckerter Getränke zu senken und gesundheitsschädliche Ernährungsgewohnheiten zu verändern.
„Deutschland steht vor einer ernsten gesundheitspolitischen Herausforderung. Übergewicht, Adipositas, Typ-2-Diabetes und andere ernährungsbedingte Erkrankungen nehmen seit Jahren zu und belasten Millionen Menschen sowie unser Gesundheitssystem. Besonders besorgniserregend ist, dass bereits Kinder und Jugendliche in hohem Maße betroffen sind. Deshalb müssen wir stärker an den Ursachen ansetzen und Prävention konsequent fördern“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.
BÄK: Steuer kann Hersteller zur Zuckerreduktion bewegen
Ein wesentliches Instrument in diesem Zusammenhang sei es, den Zuckerkonsum in der Bevölkerung zu reduzieren und die Hersteller dazu zu bewegen, zuckerärmere Produkte anzubieten. Eine solche Steuer stelle eben keine Strafmaßnahme dar, sondern könne ein gesundheitspolitisch kluges Instrument mit präventiver Wirkung sein, betonte Reinhardt mit Blick darauf, dass in der politischen Diskussion die potenziellen wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen dominieren.
Dass ein solcher Ansatz erfolgreich sein könne, zeigten internationale Erfahrungen. So habe in Großbritannien die Einführung einer nach dem Zuckergehalt gestaffelten Softdrink-Abgabe bereits vor ihrem Inkrafttreten zu Rezepturänderungen in der Getränkeindustrie geführt. Viele Hersteller hätten den Zuckergehalt ihrer Produkte deutlich reduziert, um höhere Abgabesätze zu vermeiden.
Für die Bundesärztekammer stehe nicht die Höhe der Steuereinnahmen, sondern der gesundheitliche Nutzen im Vordergrund. „Der Maßstab muss sein, ob weniger Zucker konsumiert wird und ob es gelingt, insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Folgen ungesunder Ernährung zu schützen“, sagte Reinhardt. „Die Bundesregierung sollte deshalb jetzt handeln und die Einführung einer gestaffelten Zuckerabgabe auf den Weg bringen.“
Diskussion über Ausgestaltung der Steuer
Das Bundeskanzleramt hatte am 1. Oktober einen Gesetzentwurf zur Zuckersteuer aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorerst gestoppt, da dieser so nicht mehrheitsfähig sei. In Regierungskreisen hieß es, der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab.
Hingegen zeigte sich Klingbeil zuversichtlich, dass eine Einigung schnell erzielt werden könne. Laut dem stellvertretenden Regierungssprecher Sebastian Hille stehe die Zuckersteuer selbst nicht in Frage. Es gebe aber Diskussionsbedarf zur Ausgestaltung.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich bei den Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hatte eine gestaffelte Zuckerabgabe empfohlen: Bei Getränken, die fünf Gramm Zucker oder mehr pro 100 Milliliter enthalten, sollten rund 26 Cent pro Liter fällig werden. Ab acht Gramm Zucker sollten die Hersteller 32 Cent bezahlen. So seien ab 2028 jährliche Einnahmen von rund 450 Millionen Euro zu erwarten, schrieb die Kommission.
Der Entwurf des Finanzministeriums sah hingegen schon ab sieben Gramm eine Steuer von 32 Cent pro Liter vor und zudem ab zehn Gramm 38 Cent. Die Steuer sollte ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten und laut Gesetzentwurf ab 2028 rund 1,155 Milliarden Euro einbringen.




