Bundesrat will IGeL reglementieren
Für die von den Patienten selbst zu zahlenden Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) soll es nach dem Willen des Bundesrates strengere gesetzliche Regelungen geben. So sollen Ärzte ihre Patienten vor Beginn der Behandlung "in Textform" darüber informieren, warum ihre Krankenkasse die Behandlungskosten nicht oder nur teilweise übernimmt."Durch das Angebot von Zusatzleistungen (...) wandelt sich das Arzt-Patienten-Verhältnis in ein Anbieter-Kunden-Verhältnis unter ungleichen Voraussetzungen", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juli, über die die in Bielefeld erscheinende "Neue Westfälische" berichtete. Patientinnen und Patienten sind demnach oft nur ungenügend in der Lage, Bedarf, Qualität und Nutzen sowie damit einhergehend die Angemessenheit der Leistung sowie der entstehenden Kosten zu beurteilen.Argument: Patienten brauchen ausreichend Zeit zur PrüfungNach Angaben der Krankenkassen zählen Glaukom-Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt und Ultraschall zur Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt zu den am häufigsten angebotenen IGeL. Die Bundesregierung hatte am Montag die staatliche Förderung von Marketingseminaren für den Verkauf von IGeL-Leistungen bestätigt, nach lautstarker Kritik daran aber eine Überprüfung dieser Praxis angekündigt. Ärzte kassieren auf diesem Wege schätzungsweise etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich.Die Förderung der Marketing-Seminare muss aus SPD-Sicht sofort beendet werden. "Es kann nicht sein, dass zum Teil gesundheitsgefährdende Abzockerei auch noch durch das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst wird", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Karl Lauterbach, den "Ruhr Nachrichten" (Dienstag). Es sei ein Trauerspiel, dass ausgerechnet Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), der früher Gesundheitsminister war, diese Leistungen nicht nur toleriere, sondern auch noch gezielt fördere.Für die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes vdek, Ulrike Elsner, beeinflusst der zunehmende Verkauf überwiegend nutzloser IGeL-Leistungen das Arzt-Patienten-Verhältnis negativ. Auch leide die Qualität der medizinischen Versorgung, wenn Ärzte ihren Patienten Leistungen anböten, deren Nutzen fragwürdig oder nicht nachgewiesen sei. Sie plädierte für "eine strikte Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten sowie eine ausreichende Zeit zur Prüfung solcher Angebote durch den Patienten".