Bundeszahnärztekammer begrüßt Sonderrolle für Gesundheitsberufe
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute in Straßburg den Weg für die EU-Richtlinie zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit neuen Berufsrechts freigemacht. Die neue Richtlinie, die in Kürze in Kraft tritt, muss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens:
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens:
Der als Verhältnismäßigkeitstest bezeichnete Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom Januar 2017 beinhaltet einen umfassenden Prüfauftrag für den nationalen Gesetzgeber. Er soll vor Änderung bestehenden Berufsrechts oder neuem Erlass anhand vordefinierter Kriterien prüfen und belastbar belegen, inwiefern neues Berufsrecht verhältnismäßig ist. Damit soll Wirtschaftswachstum durch Wegfall von Barrieren angekurbelt werden. Erfasst sind alle regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe.