Das gilt bei Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus dem Ausland
Konkret schreibt die Regierung auf die Frage, welche Standards beim Gewinnen von Fachkräften aus Drittländern eingehalten werden müssen: „Die Anwerbung von Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesystem kann grundsätzlich wie in anderen Wirtschaftszweigen vorgenommen werden, zum Beispiel über entsprechende Vermittlungsagenturen. Dies gilt nicht, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem Staat einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt hat.“
Zudem dürfe die Arbeitsvermittlung aus diesen Staaten für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden. „Anwerbungs- und Vermittlungsaktivitäten Dritter beziehungsweise Privater sind unzulässig“, unterstreicht die Bundesregierung.
Diese Länder stehen auf der Mangel-Liste der WHO
Die „Health Workforce Support and Safeguards List“ nennt aktuell 36 Länder, aus denen nicht rekrutiert werden darf. Vor drei Jahren, als die letzten offiziellen Zahlen zum Thema veröffentlicht wurden, waren es noch 55. Ein Mangel besteht laut WHO, wenn ein Land weniger als 49 Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte und Hebammen pro 10.000 Einwohner hat.
Diese Länder stehen aktuell auf der Liste: Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Republik Kongo, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Togo, Vereinigte Republik Tansania, Haiti, Afghanistan, Dschibuti, Somalia, Sudan, Jemen, Osttimur, Papua-Neuguinea und die Salomonen.
Im Fokus: Fachkräftemigration von Usbekistan nach Deutschland
In der Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ging es zentral um die Fachkräftemigration von Gesundheits- und Pflegekräften aus Usbekistan nach Deutschland. So sei unter anderem während einer Reise des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz im September 2024 ein Abkommen mit Usbekistan zur Gründung einer Deutschen Medizinischen Akademie für Pflegekräfte im usbekischen Samarkand unterzeichnet worden. Zudem fördere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen eines global angelegten Projektes in Usbekistan den mit 220.000 Euro geförderten Aufbau einer „Global Skills Partnership“ (GSP) im Pflegebereich.
Die Linksfraktion wollte vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie viele Fachkräfte seitdem aus Usbekistan nach Deutschland migriert sind. Aus einer von der Bundesregierung bereitgestellten Tabelle geht hervor, dass ihre Zahl bei 6.395 Personen liegt – darunter übrigens rund 70 ZFA, zehn Zahnärzte und Kieferorthopäden sowie 20 Fachkräfte aus dem Bereich Zahntechnik.
Auf beiden Seiten existiert „großes Interesse“
Auf die Frage, welche Informationen der Bundesregierung vorlägen, inwieweit in Usbekistan bestimmte Gesundheits- und Pflegeberufe Mangelberufe seien, heißt es in der Antwort: „Usbekistan verfügt über eine junge, schnell wachsende Bevölkerung und bildet jedes Jahr zahlreiche Pflegefachkräfte aus. Der heimische Arbeitsmarkt ist jedoch nicht in der Lage, sämtliche in Usbekistan ausgebildeten Pflegefachkräfte aufzunehmen. Dementsprechend existiert auf beiden Seiten ein großes Interesse an der Fachkräftemigration von Gesundheits- und Pflegekräften von Usbekistan nach Deutschland.“


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