Die neue Tabakrichtlinie der EU
"Charakteristische" Aromen sind nicht mehr erlaubt. Die Zigarettenpackungen muss zu 65 Prozent mit Warnhinweisen und Schockbildern bedeckt sein. Irreführende Angaben wie "mild", "light" oder "slim" sind verboten. Die Packungen müssen mindestens 20 Zigaretten enthalten.
Für E-Zigaretten gilt ein Höchstwert von 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter. Sonst müssten sie als Arzneimittel eingestuft werden und wären damit in Deutschland nur in Apotheken zu haben. Sollten sie als Gesundheitsprodukt beworben werden, etwa als Hilfe zum Tabakentwöhnen, gelten sie automatisch als Arzneimittel. Mentholzigaretten sind verboten.
Die Richtlinie muss bis Frühjahr 2016 umgesetzt werden.