"Die Pläne gehen an die Grundfeste des Freien Arztberufs"
Begleitend zu den Sondierungsgesprächen für eine Große Koalition bringt sich der NAV-Virchow-Bund deutlich gegen eine Bürgerversicherung in Stellung: „Es geht um nichts anderes als darum, unser bewährtes und solides Gesundheitswesen von den Beinen auf den Kopf zu stellen“, schreibt der Bundesvorsitzende, Dr. Dirk Heinrich, in einem Rundschreiben an die Verbandsmitglieder.
"Wir müssen uns als ärztliche Berufsverbände darauf vorbereiten, diesen politischen Irrsinn zu verhindern!"
Je nach Sachlage bereite sich der Verband auf harte Auseinandersetzungen vor. Das könne auch die zeitweise Schließung von Praxen bedeuten. „Die Pläne zu einer Bürgerversicherung gehen an die Grundfeste des Freien Berufes Arzt“, erläutert Heinrich dazu gegenüber den zm. „Daher müssen wir uns als ärztliche Berufsverbände darauf vorbereiten, diesen politischen Irrsinn mit Aktionen zu verhindern. Das geht nur gemeinsam mit den Patienten. Welche Aktionen das sein können, werden wir zeigen, wenn es soweit ist. Dass wir, wie bei den Honorarauseinandersetzungen mit den Krankenkassen 2012, aktionsfähig sind, daran sollte keiner einen Zweifel haben. Seinerzeit haben wir die Praxisschließungen rechtzeitig angekündigt und den Notdienst sichergestellt. Das hat jeder Patient verstanden.“
In seinem ausführlichen Informationspapier „Warum eine Bürgerversicherung zu einer echten Zweiklassenmedizin führt – Mythen und Legenden, politische Lügen und Wahrheiten“ bringt Heinrich seine Argumente auf den Punkt. Für Heinrich entpuppt sich der „vermeintlich Gerechtigkeit verheißende Wohlfühl-Begriff“ bei näherer Betrachtung als Irrweg. Statt mehr Gerechtigkeit bringe die Bürgerversicherung – auch wenn sie schrittweise eingeführt werden sollte - die echte Zweiklassenmedizin, statt schneller Terminvergabe gebe es lange Wartezeiten und Wartelisten und statt Entlastungen Beitragssteigerungen.
Heinrich argumentiert, dass mit der Bürgerversicherung eine Einheitsversicherung entstehen soll, die zwar zunächst noch aus mehreren Versicherungsunternehmen besteht, deren Leistungskataloge sich jedoch nicht unterscheiden. Ein Wettbewerb finde nicht mehr statt, die geringfügigen Unterschiede in Qualität, Service und Satzungsleistungen seien kein echter Wettbewerb. Zusatzversicherungen öffneten einer Zweiklassenmedizin, die von der Zahlungsfähigkeit der Versicherten abhängt, Tür und Tor. Wartelistenmedizin werde zum Standard, der freie Beruf des Arztes faktisch abgeschafft und durch abhängig Beschäftigte in von Konzernen gesteuerten Kliniken mit MVZ-Strukturen ersetzt.
Dabei stehen laut Heinrich gute Alternativen zur Verfügung, nämlich die Weiterentwicklung des bisherigen gut funktionierenden Systems. Dazu gehöre die Stärkung von Selbstverwaltung, Freiberuflichkeit und der selbstständigen Niederlassung, kombiniert mit einer Erhöhung der Anzahl an Studienplätzen, der Beendigung der Budgetierung in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der Wiedereinführung der Niederlassungsfreiheit.
Vehement wehrt sich Heinrich gegen die Schaffung eines einheitlichen Honorarsystems in der Bürgerversicherung, das auch für Ärzte und Krankenhäuser zu vermeintlich mehr Gerechtigkeit führen soll. Eine einheitliche Gebührenordnung heißt für ihn, die Budgetierung auf das ganze System auszuweiten. EBM und GOÄ könne man nicht vergleichen Der EBM ist laut Heinrich ein abschließender Leistungskatalog für die GKV mit Sozialrabatt. Die GOÄ hingegen verstehe sich als eine echte Gebührenordnung, die alle wissenschaftlich fundierten und aktuellen Leistungen von Ärzten beschreibt und sie nach ihrer betriebswirtschaftlichen Kostenstruktur bewertet. Das Krankenhausfinanzierungssystem über DRG sei ein pauschaliertes Entgeltsystem.
"Die Abschaffung einer eigenständigen Gebührenordnung für Ärzte ist daher faktisch die Abschaffung des freien Berufs."
Eine Zusammenführung aller drei Systeme ist für Heinrich unmöglich, da es sich um strukturell völlig unterschiedliche Systematiken handelt. Die Entwicklungszeit solcher Systeme beträgt zirka zehn bis 15 Jahre. Heinrich fasst zusammen: „Eine Abschaffung einer eigenständigen Gebührenordnung für Ärzte ist daher faktisch die Abschaffung des freien Berufs.“
Das Informationspapier des NAV-Virchow-Bundes finden Siehier.