Neue präventive Leistungen für AuB-Patienten

Endlich: Ab dem 1. Juli gilt § 22a!

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Endlich! Ab dem 1. Juli haben Pflegebedürftige und auch Menschen mit Behinderungen Anspruch auf präventive Leistungen gemäß § 22a SGB V. Nach harten Verhandlungen mit den Krankenkassen konnte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) entsprechende Positionen durchsetzen.

Erstmals haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen damit einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. § 22a schließt mit der Formulierung 'Menschen mit Pflegegrad' ausdrücklich Menschen mit Behinderungen ein. Anspruch auf diese Maßnahmen haben somit alle gesetzlich Versicherten, die einen Pflegegrad nach § 15 SGB XI besitzen oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII bekommen. Außerdem werden Wohneinrichtungen Pflegeheimen gleichgestellt.

"Das ist für uns ein großer Verhandlungserfolg!"

"Das ist für uns ein großer Verhandlungserfolg“, betont der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer: „Denn auf dieser Grundlage können wir Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung künftig nicht nur kurativ, sondern auch präventiv behandeln.“

Bislang gab es für diese Patienten nämlich keine adäquaten Maßnahmen der individuellen Prävention innerhalb der GKV. Dabei benötigen gerade sie eine besondere zahnärztliche Betreuung, da sie vielfach nicht in der Lage sind, für ihre Mundgesundheit selbstständig und eigenverantwortlich zu sorgen.

„Hier geht es um Menschen, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind", bestätigt der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges, der mit Eßer die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führte. "Menschen, die wegen der daraus resultierenden desolaten Mundgesundheit zum Teil gar nicht mehr vernünftig essen und trinken können und deren Lebensqualität aus diesem Grund stark beeinträchtigt ist.“

Die neuen Präventionsleistungen im Überblick

Die neuen Präventionsleistungen im Überblick

  • dass der Mundgesundheitsstatus erhoben,

  • ein Plan zur individuellen Mund- und Prothesenpflege erstellt und

  • über die Bedeutung der Mundhygiene aufgeklärt wird sowie

  • dass Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit

  • und einmal im Kalenderhalbjahr harte Zahnbeläge entfernt werden.

  • Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen zudem in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans einbezogen werden.

Die Mundgesundheit dieser vulnerablen Gruppe ist bekanntermaßen im Durchschnitt insgesamt deutlich schlechter als die der übrigen Bevölkerung. „Deshalb sahen wir hier dringenden Handlungsbedarf“, berichtet Eßer. „Wir Zahnärzte tragen hiermit unseren Teil dazu bei, allen Menschen eine bedarfsgerechte Versorgung zukommen zu lassen und möglichst gerechte Lebensverhältnisse in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft zu schaffen - ein Anspruch, der ja auch von der Politik immer wieder ausdrücklich betont wird.“

Ein langer - und steiniger - Weg

Der Weg vom Konzept bis zur Umsetzung war allerdings lang ­- und steinig. Bereits 2010 hatte die Zahnärzteschaft ihr Konzept 'Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter' vorgestellt - und seitdem in der Politik für die Umsetzung gekämpft.

Nicht immer ging es dabei fair zu: In Erinnerung bleibt etwa die Reaktion des damaligen DAK-Chefs Herbert Rebscher, der der Zahnärzteschaft unterstellte, sie habe das AuB-Konzept nur vorgelegt, um sich die Taschen zu füllen (AuB steht für "Alter und Behinderung"). Am Ende konnte die KZBV die Politik überzeugen – und die Krankenkassen.

Statement Dr. Wolfgang Eßer

Statement Dr. Wolfgang Eßer

Schließlich, aus heutiger Sicht eigentlich unvorstellbar, gab es in der GKV noch vor acht Jahren weder zahnmedizinische therapeutische noch präventive Leistungen für Patienten mit Pflegebedarf oder Behinderung – geschweige denn entsprechende Betreuungsmodelle. Dass diese vulnerable Gruppe überhaupt zahnmedizinisch versorgt wurde, verdankte sie allein den vielen Zahnärzten, die in dieser Zeit ehrenamtlich im Heim behandelten – in der Regel unentgeltlich oder allenfalls für einen Obolus.  

Der Mund? Im Heim Terra incognita.

Prothesen, die 24 Stunden im Mund blieben, ohne jemals gereinigt worden zu sein; entzündete Druckstellen; unbehandelte Parodontopathien und Sekundärkaries – was die Behandler zum Teil vorfanden: schockierend. „Der Mund war Terra incognita“, bestätigt Eßer.

Bei der Arbeit im Heim war Improvisation gefragt: Behandlungsstühle gab es nicht, auch eigene Räume fehlten in der Regel, weshalb die Zahnärzte ihre Instrumente mitbrachten und die Einrichtung - also Tabletts, das Bett, Tische und auch normale Stühle - einsetzten, um wenigstens die Notfallversorgung zu gewährleisten.

„Ich habe den allergrößten Respekt für die Kollegen, die in ihrer Freizeit beziehungsweise nach Feierabend in die Heime gefahren sind, um dort die Patienten zu betreuen. Hier herrschte aufgrund des Pflegedefizits in den Heimen absoluter Versorgungsmangel“, hebt Eßer hervor. "Allerdings ist die Versorgung alter, kranker und schwacher Menschen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - nicht die eines einzelnen Berufsstandes, der diese Arbeit im Übrigen ehrenamtlich auch gar nicht alleine schultern kann."

Der Weg von der inhaltlichen Ausarbeitung bis zur Implementierung

Der Weg von der inhaltlichen Ausarbeitung bis zur Implementierung

Die Pflegbedürftigen waren dieser Situation hilflos ausgeliefert: Hatten sie Schmerzen, konnten sie diese oft nicht artikulieren. Sie mussten zurechtkommen - ohne eine Untersuchung der Mundgesundheit und ohne regelmäßige Zahnpflege.

Mit den Paragrafen 87 2i (2012) und 2j (2014) wurde im Rahmen der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen dieser Missstand behoben: Insofern wurde zuerst der kurative Teil verankert, mit 22a folgt jetzt der präventive Teil.

Warum das den 'normalen' Zahnarzt interessieren sollte? "§ 22a ist ein Riesen-Thema für den gesamten Berufsstand, weil diese Patienten jetzt auch Anspruch auf die neuen Leistungen in der Zahnarztpraxis haben", erklärt Hendges eindringlich.

Ein Blick in die DMS V belegt: Die heute 75- bis 100-Jährigen haben heute eine Mundgesundheit wie vor zehn Jahren die 50-Jährigen. Die Folge ist eine Verschiebung der Leistungsinanspruchnahme. Hendges: "Wichtig ist, dass wir diese Patienten, die sich im Übergang zur Immobilität befinden, vorher noch erreichen. Sind sie dann wirklich ans Haus gebunden, reißt die Versorgung nicht ab."

Eine bedarfsgerechte Versorgung inklusive Prävention

Mit § 22a kommt die Zahnärzteschaft ihrem Ziel ein Stück näher: Die Mundgesundheit über den gesamten Lebensbogen hinweg zu sichern. Vom Lebensbeginn - mit den Regelungen zu Früherkennungsuntersuchungen, die dazu beitragen, die frühkindliche Karies auf breiter Front zu reduzieren - bis zum Lebensende.

"Initial war rückblickend die Stärkung der aufsuchenden Betreuung. Und zwar, indem wir sie aus der Notfallversorgung in die Regelversorgung bringen - bedarfsgerecht und inklusive Prävention", bilanziert Eßer. "Dieses Leuchtturmprojekt haben wir initiiert und erfolgreich realisiert: Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben in Zukunft Anspruch auf eine adäquate zahnärztliche Behandlung und Vorsorge - und damit eine bessere Mundgesundheit und mehr Lebensqualität! Die KZBV hat folglich ihr zentrales Ziel, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe an der Versorgung zu ermöglichen, erreicht."

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