Verbraucherschützer geben Empfehlungen

"Fitnessarmbänder dürfen nicht zur Überwachung der Nutzer missbraucht werden"

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Gesellschaft
Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium hat insgesamt 14 Handlungsempfehlungen für Anbieter von Fitnessarmbändern, Schrittzählern und andere "Wearables" formuliert - darunter: Mehr Transparenz!

Die Empfehlungen wurden im Rahmen eines gemeinsamen "Verbraucherdialogs" mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz erarbeitet.

Die Handlungsempfehlungen richten sich primär an Anbieter von sogenannten "Wearables", darunter fallen sowohl die Hersteller von Geräten und Apps als auch die Betreiber von Diensten. Ziel ist es, ihnen Kriterien zur "verbraucher- und datenschutzfreundlichen Angebotsgestaltung" an die Hand geben. Gleichzeitig sollen die Handlungsempfehlungen laut Verbraucherschutzministerium auch "Impulse für die Verbraucherpolitik und die Verbraucherinformationsarbeit liefern".

Aus Verbraucherschutzsicht ist vor allem wichtig, dass die Einrichtung und Bedienung von Geräten und Diensten keine besonderen technischen Kenntnisse verlangt, Kosten und Vertragsbedingungen transparent dargestellt werden und dass Systeme möglichst über die gesamte Lebensdauer technisch unterstützt werden.
Der Anwendungszweck der Geräte sollte außerdem klar erkennbar sein und zuverlässig erfüllt werden. Weiter sollten sich die Geräte vollständig ausschalten lassen und jegliche Teilfunktionen sollten selektiv aktivierbar sein.

Aus Sicht des Datenschutzes stehen im Zusammenhang mit Wearables vor allem Datenminimierung, Transparenz und Datensouveränität im Fokus. Es müsse für die Nutzer erkennbar sein, "wann welche Daten, in welchem Umfang, in welcher Weise und zu welchem Zweck verarbeitet werden und welche Stellen auf diese zugreifen können", betont das Verbraucherschutzministerium. Nach Möglichkeit sollten Wearables eine pseudonyme beziehungsweise anonyme Verarbeitung personenbezogener Daten vorsehen.

Zur Wahrnehmung ihrer Rechte müssten die Nutzer zudem über ausreichende Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten verfügen. Neben den genannten Punkten ist die Datensicherheit unabdingbare Voraussetzung für die datenschutzkonforme Ausgestaltung. Hierbei seien insbesondere die Verschlüsselung und die Prinzipien "Privacy by design" und "Privacy by default" zu berücksichtigen.

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