Fortbildungsnachweis für Vertragszahnärzte

Frist bis zum 31. März verlängert

pr
Praxis
Vertragszahnärzte können ihren gesetzlich geforderten Fortbildungsnachweis noch bis zum 31. März 2021 erbringen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Nachweisfrist wegen der Pandemie noch einmal verlängert.

Das BMG hat die Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V für Vertragszahnärzte wegen der fortlaufenden Corona-Pandemie noch einmal verlängert. Sie läuft jetzt bis zum 31. März 2021, teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit. Die KZBV hatte sich zuvor um eine erneute Fristverlängerung beim BMG eingesetzt.

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