Frist bis zum 31. März verlängert
Das BMG hat die Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V für Vertragszahnärzte wegen der fortlaufenden Corona-Pandemie noch einmal verlängert. Sie läuft jetzt bis zum 31. März 2021, teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit. Die KZBV hatte sich zuvor um eine erneute Fristverlängerung beim BMG eingesetzt.