KOMV-Bericht in der Diskussion

Gemischte Resonanz auf Vorschläge zur Honorarreform

pr
Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hatte am Dienstag ihren Ergebnisbericht zur Modernisierung der ambulanten ärztlichen Versorgung vorgelegt. Welche Bedeutung haben die Empfehlungen? Dazu haben jetzt Ärzte und Fachverbände ihre Einschätzungen gegeben.

Vorschläge für die Zahnärzte im Bereich von BEMA und GOZ werden in dem Bericht nicht gemacht und waren auch nicht Gegenstand des Auftrags an die Kommission. Ärzte- und Fachverbände begrüßen die Vorschläge der Kommission, die ärztlichen Honorarordnungen von GOÄ und EBM zwar partiell zu harmonisieren, aber keine einheitliche Gebührenordnung auf den Weg zu bringen.

BÄK: Die Notwendigkeit der Dualität wurde bestätigt

Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt stellte heraus, dass die Kommission die Notwendigkeit der Dualität von GKV und PKV bestätigt habe. Er forderte als erste Konsequenz aus den Empfehlungen der KOMV, die GOÄ-Novelle jetzt zügig umzusetzen. Aus Reinhardts Sicht dürften die zwingend notwendige Reformen an den jeweiligen Vergütungssystemen nicht weiter verzögert werden.

Laut dem Vorschlag der KOMV solle zunächst eine gemeinsame Leistungslegendierung aus den Honorarsystemen entstehen. Er schlägt vor, dass der bereits von der BÄK, dem PKV-Verband und der Beihilfe vorbereitete Vorschlag für eine novellierte GOÄ als Grundlage genommen werden, um Reformen in den Vergütungssystemen zu starten.

Zi: Wissenschaftlich interessant, aber nicht praktikabel

In einer gemeinsamen Presseerklärung äußerten sich das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) und die KBV. „Der Vorschlag der KOMV für eine ‚partielle Harmonisierung‘ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versorgung (GOÄ) muss differenziert bewertet werden“ fordert der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried: „Er mag wissenschaftlich interessant sein, praktikabel ist er nicht. Denn der sogenannte Gemeinsame Leistungsausschuss wäre mit Aufgaben überfrachtet; die notwendige Weiterentwicklung würde eher gelähmt als befördert.“

KBV: Vertragsärzte brauchen echte Gebührenordnung in Euro

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen ergänzt, die Vertragsärzte bräuchten eine echte Gebührenordnung in Euro, die solide betriebswirtschaftlich kalkuliert ist und Investitionen in die ambulante Medizin fördere. Gassen: „Die Kommission hat die unterschiedlichen Realitäten und Voraussetzungen von GOÄ und EBM erkannt. Sie hat richtig eingeschätzt, dass eine einzige Gebührenordnung nicht die dafür erforderliche Flexibilität mit sich bringt.“

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) begrüßt, dass die Wissenschaftler keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen empfehlen. Der Verband fordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel auch konkret umzusetzen, wonach sowohl die ambulante Honorarordnung in der GKV (EBM) als auch die Gebührenordnung der PKV (GOÄ) reformiert werden müssen.

PKV: Modelltheoretische Ergebnis - ungeeignet für konkrete Umsetzung

Die PKV verweist auf das umfassende Konzept zur Modernisierung der GOÄ, das bereits vorliegt. Der Vorschlag der KOMV für eine ‚partielle Harmonisierung‘ der ärztlichen ‚Leistungslegendierung‘ ist für die PKV offenkundig der Versuch eines Kompromisses nach kontroversen wissenschaftlichen Debatten in der Kommission. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther erklärte dazu: „Dieses modelltheoretische Ergebnis eignet sich allerdings nicht für eine konkrete Umsetzung in die technische, juristische und medizinische Praxis der ärztlichen Vergütung.“

NAV-Virchow-Bund: Erklärung ist eine Absage an die Bürgerversicherung

Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes Dr. Dirk Heinrich sieht in der Erklärung der Kommission ein ganz klares Bekenntnis zum dualen Versicherungssystem und damit eine Absage an die Bürgerversicherung. In einem Podcast der Ärzte Zeitung (29.1.) erklärte er, aus dem Votum der KOMV könne man schließen, dass es keinen Hinderungsgrund mehr gebe, eine aktuelle und mit der PKV und Beihilfe abgestimmte GOÄ zügig in Kraft zu setzen.

Hartmannbund: Warnung vor bürokratischen Strukturen

Eine Warnung kommt vom Hartmannbund: Bei den Vorschlägen zur Bildung der neuen Institutionen (Gemeinsamer Leistungsausschuss sowie Gemeinsames Institut) befürchtet er, dass an dieser Stelle neue bürokratische und kostenintensive Strukturen geschaffen werden könnten, ohne die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung konkret zu verbessern. Weitere Probleme der kassenärztlichen Versorgung – wie Budgetierung, Pauschalierung und begrenzter Leistungskatalog – würden durch die aktuellen Reformvorschläge nicht angegangen.

Freie Ärzteschaft:  Vorschläge eignen sich nicht für GOÄ-Aufwertung!

Kritik zu den Vorschlägen der Wissenschaftler kommt von der Freien Ärzteschaft (FÄ). „Die Vorschläge der Kommission eignen sich nicht dafür, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufzuwerten – das ist aber längst überfällig“, betonte der FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich dazu. Ebenso wenig ließen sich die gravierenden Honorarprobleme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mildern. Dietrich: „Um dem weiteren Wegbrechen und der Verschlechterung der ambulanten Medizin entgegenzuwirken, fordern wir die Aufhebung der Budgetierung in der GKV und eine Anhebung der geltenden GOÄ!"

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